Die freie Meinung geht so schnell nicht vor die Hunde
Die Kritik am neuen bernischen Polizeigesetz ist überzogen. Ein gewisses Misstrauen gegenüber der Staatsmacht ist aber gesund und wichtig.

Die Temperatur ist hoch im reitschulnahen Umfeld. Im neuen Polizeigesetz für den Kanton Bern, über das am 10. Februar abgestimmt wird, sehen die Gegner einen Angriff auf die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Mit landesweitem Schadenspotenzial, weil die Bundesstadt regelmässig Schauplatz nationaler Kundgebungen ist.
Die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit ist ein wertvolles Gut, und sie zu verteidigen, ist auch in einem demokratischen Staat ein staatsbürgerlicher Dauerauftrag. Es gibt eine gemeinsame Verantwortung dafür. Für die Grundrechte einzustehen, beinhaltet auch, mit diesen verantwortungsvoll umzugehen. Das gilt nicht nur für Polizei und Behörden, sondern auch für Veranstalter von Demonstrationen.
Eine grössere Ansammlung von Menschen im öffentlichen Raum muss Rücksicht auf andere Gruppen nehmen, etwa bei der Wahl des Ortes oder der Umzugsroute. Dass Veranstalter von Kundgebungen künftig für die Polizeikosten zur Kasse gebeten werden, falls es zu Gewalt oder Sachbeschädigungen kommt und sie vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen Bewilligungsauflagen verstossen oder über gar keine Bewilligung verfügen, ist nichts Anstössiges. Sondern ein Anreiz zur gewissenhaften Ausübung eines Grundrechts. Warum soll es ausgerechnet im Umgang mit rechtsstaatlichen Kronjuwelen keine zur Sorgfalt animierende Haftung geben, während grobfahrlässiges Verhalten auf der Strasse oder abseits der Skipiste von der Versicherung finanziell bestraft wird?
Das Gegenteil, also Kundgebungen ohne jede Einschränkung und Kontrolle, wäre schlecht für die Demokratie. Kommt es zur Randale, zählt zu den ersten Opfern meist das politische Anliegen der friedlichen Demonstranten. Wo es knallt, klirrt und brennt, will die Öffentlichkeit nicht mehr über Inhalte reden. Völlig klar: Kein Freund einer lebendigen Demokratie kann sich wünschen, dass die drohende Kostenabwälzung die Lust senkt, sich im öffentlichen Raum politisch überhaupt noch zu engagieren. Damit das möglichst nicht passiert, ist die vorgesehene Haftung finanziell begrenzt. In der Praxis werden Politik und Zivilgesellschaft darauf achten müssen, dass die Stadt Bern und andere Gemeinden das neue Regime nicht mit unerfüllbaren Bewilligungsauflagen koppeln.
Wer das Gewaltmonopol innehat, muss sich gefallen lassen, dass ihm viele pingelig auf die Finger schauen.
Schon nur den Hinweis darauf, dass bei der Umsetzung des neuen Gesetzes nichts schiefgehen darf, wird mancher Polizist und bürgerliche Sicherheitspolitiker als Beleg für Undank lesen. Vor allem urbane Milieus begegnen Polizistinnen und Polizisten mit einer teilweise paranoiden Skepsis, die pubertäre Rede von «rassistischen Fascho-Bullen» ist die Extremvariante davon. Solche Denke und Sprache sind ebenso dumm wie zynisch. In einer im letzten Jahr veröffentlichten Umfrage gaben ausgerechnet Migranten der Polizei und Justiz Bestnoten; sie wissen aus persönlicher Erfahrung, wie es anderswo um den Rechtsstaat bestellt ist.
So falsch wie der Generalverdacht von links aussen ist auch der Reflex, jede Kritik an der Polizei als unbegründet abzutun. Aus liberaler Sicht ist ein gewisses Misstrauen gegenüber der Staatsmacht gesund und wichtig. Wer das Gewaltmonopol innehat, muss sich gefallen lassen, dass ihm viele pingelig auf die Finger schauen. Umso mehr, als sich für den schwierigen Job des Polizisten eher Robuste als Feinziselierte melden. Ihre Durchschlagskraft ist in heiklen Momenten absolut entscheidend für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Gleichzeitig können solche Eigenschaften dazu führen, dass – so geschehen in Bern – ein Polizist ein Smiley auf eine Gummischrotkugel malt, die er später abfeuern wird.
Im Polizeikorps passieren Pannen, Versäumnisse und manchmal schwere Fehler. Die tadellose Polizei gibt es nicht. Weil sie im Rechtsstaat eine derart wichtige und gleichzeitig extrem diffizile Rolle spielt, muss man von ihr aber fordern, möglichst wenige Fehler zu machen. Nicht hilfreich wäre ein Korpsgeist, der blind für eigene Schwächen macht und beleidigt auf jeden Vorwurf reagiert. Ob Kritik an der Verhältnismässigkeit von Polizeieinsätzen oder an allfälligen Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes: Justiz- und Sicherheitsbehörden sollen genau hinhören und herausfiltern, was berechtigter Einwand ist und was Anti-Polizei-Propaganda.
Dem Polizeigesetz kann man getrost zustimmen. Anders als der Lärm der Gegner suggeriert, stehen auch Neuerungen drin, deren Nutzen niemand bestreitet, etwa die bessere Bekämpfung von Pädophilie, häuslicher Gewalt und Menschenhandel. Selbst die strittigen Punkte sind nicht besonders umstritten. Im Kantonsparlament kam das Gesetz mit 123 gegen 23 Stimmen durch, sogar die Sozialdemokraten sagten grossmehrheitlich Ja. In diesem Fall heisst das etwas, denn sie haben im Lauf ihrer Geschichte an zahllosen Kundgebungen für ihre angemessene politische Teilhabe gekämpft.
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