Der Musterfall
Das Urteil zuhanden eines ehemaligen Credit-Suisse-Mitarbeiters zeigt, dass es für die Banken schwierig wird, ohne die Lex USA mit den Amerikanern zu kooperieren. Dabei geht es um vier zentrale Punkte.

Ein ehemaliger CS-Mitarbeiter wehrt sich erfolgreich gegen die Lieferung von Daten mit seinem Namen an die USA.
Reuters
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür ist befriedigt: «Das provisorische Urteil eines Genfer Gerichts ist ein mustergültiger Fall, wie der Schutz von Bankmitarbeiterdaten gewährleistet werden kann, wenn die Bank die von mir angeordnete Prozedur strikt einhält.» Worum ging es?