Ausgleich der «kalten Progression»Der Kanton will die Steuern der Inflation anpassen
Damit die Einkommenssteuern trotz Teuerung nicht steigen, bereitet die Berner Finanzdirektion Erlasse für den Ausgleich der «kalten Progression» vor.

Wenn durch die Inflation die Löhne steigen, dann führt das zu höheren Einkommenssteuern, was man eine «kalte Progression» nennt. Um diese zu verhindern, sieht das Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge an die Teuerung vor.
Der Berner Regierungsrat passt die Einkommenssteuertarife der Kantons- und Gemeindesteuern alljährlich der Teuerung an. Die übrigen Tarife, die Abzüge und die Steuerfreibeträge werden nur angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Anpassung drei Prozent erreicht.
Der letzte solche Ausgleich erfolgte im Jahr 2011. Im vergangenen Jahr betrug die vom Bund kommunizierte Teuerung 2,8 Prozent. Addiert mit der Teuerung seit der letzten Anpassung erreicht die Inflation nun den Wert von 3 Prozent. Somit ist die Zeit reif für den Ausgleich der kalten Progression
Zuständig für diese Anpassungen ist der Grosse Rat. Deshalb wird der Regierungsrat dem Parlament ein Dekret unterbreiten, welches am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.
SDA/ske
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