Demonstrieren in Bern könnte künftig teuer werden
Am 10. Februar stimmen die Berner über das neue Polizeigesetz ab. Einige Artikel sind umstritten.

Das Polizeigesetz des Kantons Bern ist in die Jahre gekommen. Seit 1997 wurde es nicht mehr generalüberholt. Das könnte sich am 10. Februar ändern. Dann entscheidet die Stimmbevölkerung, ob das Gesetz in überarbeiteter Form in Kraft treten soll. Dem Entscheid wird wahrscheinlich ein heftiger Abstimmungskampf vorangehen. Entsprechende Zeichen sind bereits auf städtischen Trottoirs zu sehen. Mit rot-weissen Absperrbändern werben Gegner der Vorlage für ein Nein. Die Gesetzesrevision hatte bereits im Grossen Rat mit heftigem Gegenwind zu kämpfen. Erst nach hitzigen Debatten wurden die 189 Artikel verabschiedet. Doch weil eine Vereinigung aus linken Kräften das Referendum dagegen ergriff, gehört das letzte Wort der Bevölkerung.
Graben durch Kanton
Viele der geplanten Änderungen des Gesetzes sorgen kaum für Diskussionsstoff und sind eher organisatorischer Natur. Ziel ist es, bei polizeilichen Angelegenheiten den Aufwand zwischen Kanton und Gemeinden möglichst gering zu halten. Zudem soll das Personal- und Dienstrecht der Kantonspolizei, das bislang im Gesetz über die Kantonspolizei geregelt ist, in das Polizeigesetz integriert werden.
Doch dann sind da noch die Artikel, welche die üblichen politischen Gräben durch den Kanton reissen. Es geht um jene Änderungen, die der Polizei einen grösseren Spielraum in der Kriminalitätsbekämpfung verschaffen sollen. Eine davon gibt besonders zu reden. Wird das Gesetz angenommen, können künftig Veranstalter von Kundgebungen finanziell belangt werden, wenn es an Demonstrationen zu Ausschreitungen und Sachschaden kommt. So könnten Veranstaltern künftig Kosten bis zu 30000 und Teilnehmern bis zu 10000 Franken auferlegt werden. Dieses Vorhaben wird von linken Parteien und Menschenrechtsorganisationen stark angeprangert. Das Gegnerkomitee sieht darin das kulturelle und politische Leben der Menschen beschränkt und die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit beschnitten.
Ein anderer Artikel richtet sich gegen Fahrende. Die Revision sieht ein Verbot für «Unerlaubtes Campieren» auf privatem und öffentlichem Boden vor. Die Polizei soll bei Verstoss eine Wegweisung aussprechen können, die innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden soll. Zudem würde die Polizei durch ein Ja mehr Ermittlungskompetenz erhalten. Konkret dürfte sie Bürger fortan «an allgemein zugänglichen Orten verdeckt beobachten und dabei Bild- und Tonaufnahmen machen». Während die Mitte und die Bürgerlichen der Vorlage eher zustimmen, hat sich ein breites Gegnerkomitee formiert, das aus linken Parteien, Grundrechtsorganisationen und Fahrendenverbänden besteht.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch