Debatte um «Tanz dich frei»-Vorstösse verschoben
Ohne neuen Erkenntnisse keine Diskussion: In der Stadtratssitzung vom Donnerstag wollten die Parlamentarier nicht über «Tanz dich frei» diskutieren.

Die Sommerpause ist vorüber: Die Stadtparlamentarier fanden sich am Donnerstag zur ersten Sitzung seit Mitte Juni ausnahmsweise nicht im Rathaus, sondern im Theatersaal des Nationals ein. Eigentlich hätten sich die Delegierten als erstes über drei Vorstösse zur eskalierten «Tanz dich frei»-Demonstration beugen sollen. Das sah zumindest die Traktandenliste vor.
Doch nach einer kleinen Anfrage von Jacqueline Gafner (FDP), welche Sicherheitsdirektor Reto Nause als Vertreter des Gesamtgemeinderats beantwortete, war bereits Schluss: Auf Antrag von Martin Schneider (BDP) wurde die Debatte zu den beiden dringlichen Interpellationen verschoben. Die Fraktion der SVP hatte unter dem Titel «jtz längts» vom Gemeinderat unter anderem wissen wollen, wie hoch der Sachschaden beziffert werde, der am Rande der Tanzdemo entstand. Und die GB/JA!-Fraktion wollte Näheres über die Strategie des Gemeinderats «vor, während und nach» dem «Tanz dich frei»-Anlass in Erfahrung bringen.
Unmut auf der Tribüne
Es sei nicht sinnvoll, die Diskussionen im Nachgang der Krawalle fortzuführen, solange der abschliessende Bericht des Gemeinderats rund um die Krawallnacht noch nicht vorliege. Seit Ende Mai beschäftigen die Vorstösse zu «Tanz dich frei» die Stadtberner Politik. Es mache keinen Sinn, dieselben Diskussionen erneut aufzuwärmen, machte Schneider geltend. Dieser Haltung pflichtete ein Grossteil der Parlamentarier bei: Einzig in der SVP-Fraktion waren Gegenstimmen auszumachen.
Unmut erregte der Entscheid auf der Tribüne: Ein Besucher, der offenbar eigens für diesen Programmpunkt erschienen war, verliess unter lautstarkem Protest den Theatersaal.
Strafanzeigen eingereicht
Nach der gewalttätig verlaufenen Kundgebung «Tanz dich frei» vom 25. Mai hat die Stadt Bern mehrere Strafanzeigen eingereicht, darunter auch eine wegen Verstosses gegen das Kundgebungsreglement. Dies sagte Sicherheitsdirektor Reto Nause auf die kleine Anfrage von FDP-Stadträtin Jacqueline Gafner zu den juristischen Folgen der Kundgebung. Bei der unbewilligten Demonstration war es zu massiven Sachbeschädigungen in der Innenstadt gekommen. 50 Personen wurden verletzt, darunter 20 Kantonspolizisten.
Die Strafanzeigen, welche die Stadt Ende Mai und im Juni einreichte, richten sich gegen Unbekannt. Es geht um Sachbeschädigungen, aber auch um einen Verstoss gegen das Kundgebungsreglement, wie Nause ausführte. Bei den Strafanzeigen habe sich die Stadt zudem als Privatklägerin im Straf- beziehungsweise Zivilverfahren konstituiert. Sie könne damit auch zivilrechtliche Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen durchsetzen.
SDA/hjo
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