«Das Urteil ist ein Affront gegenüber dem Tierschutz»
Der Dachverband der Berner Tierschutzorganisationen hat vor Bundesgericht sein Parteirecht eingebüsst.

Rolf Frischknecht ist «negativ überrascht». Dieses Urteil des Bundesgerichts hätte der Präsident des Dachverbands der Berner Tierschutzorganisationen (DBT) nicht erwartet. Dadurch verliert der DBT nämlich sein Partei- und Beschwerderecht. Das heisst, er kann Tiere vor Gericht nicht mehr aktiv vertreten, indem er beispielsweise gegen Verfahrenseinstellungen Rekurs einreicht. «Das Urteil ist ein Affront gegenüber dem bernischen Tierschutz», sagt Frischknecht. Besonders mit der gerichtlichen Begründung tut er sich schwer. Denn der DBT verliert sein Parteirecht, weil er laut Bundesgericht keine Behörde im Sinne der Schweizer Strafprozessordnung darstellt.
Die Organisation stehe unter einer ungenügenden staatlichen Aufsicht, entscheidet das Gericht. Gerade das ist für Frischknecht aber der entscheidende Punkt. «Ohne Unabhängigkeit kann nicht für einen glaubwürdigen Tierschutz gesorgt werden.» Er fügt den Fall Hefenhofen als Beispiel an. Auf dem thurgauischen Hof wurde vergangenen Sommer einer der grössten Fälle von Tierquälerei der letzten Jahre aufgedeckt – Zustände, die Frischknecht im Kanton Bern unbedingt verhindern will. «Aber durch solch ein Urteil werden Rückschritte in Kauf genommen.»
Kanton soll übernehmen
Der Einflussverlust des DBT begann sich schon vor einem Jahr abzuzeichnen. Damals ging das bernische Obergericht auf ein Rekursgesuch gar nicht erst ein. Es sprach der Tierschutzorganisation das Beschwerderecht ab, und zwar, weil der DBT eben privat organisiert ist. Das Urteil wurde nun also auf höchstrichterlicher Ebene bestätigt und wirft die Frage auf, wie es nun um die Kontrollmechanismen des Berner Tierschutzes steht. Diese Frage beschäftigt seit letztem Dezember auch die Politik. Der Grosse Rat hatte der Kantonsregierung bereits signalisiert, sie solle für eine annehmbare Lösung sorgen, falls der DBT vor Gericht verlieren sollte. Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann (SP) erteilte darauf der Verwaltung den Auftrag, in der laufenden Revision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes einen entsprechenden Artikel zu platzieren. Der Regierungsrat könne sich gut vorstellen, dass dies künftig eine Amtsstelle im kantonalen Veterinärdienst übernehmen könnte.
Für Frischknecht klingt das zwar nach einer annehmbaren Lösung, ganz zufrieden ist er aber nicht. «Auf behördlicher Ebene können gewisse Verbandelungen nie ganz ausgeschlossen werden.» Er bleibt dabei, dass nur Unabhängigkeit das Vertrauen in den Tierschutz wahren kann. Zudem sieht Frischknecht bei einem Einbezug des Kantons noch andere Nachteile. «Wir haben unsere Arbeit stets unentgeltlich verrichtet, beim Veterinäramt wird es kosten.»
Trotz Bundesgerichtsurteil hat Frischknecht die Hoffnung nicht gänzlich begraben, das Parteirecht wieder zu bekommen. Er hofft, dies mittels einer erneuten Änderung der Strafprozessordnung zu erreichen. Bis dahin will sich der DBT vermehrt auf Ausbildung und politische Aktivitäten konzentrieren.
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