Das neue Mietrecht
Mitte Dezember hat der Bundesrat die Revision des Mietrechts ans Parlament geschickt. Das neue Gesetz wurde aufgrund einer grundsätzlichen Einigung der Mieter- und der Hauseigentümerverbände ausgearbeitet. Die wesentlichen Punkte der Vorlage:? Die Mieten werden vom Hypothekarzins abgekoppelt. Die Vermieter dürfen jährlich die Mieten um die Teuerung erhöhen. Sie können aber nicht die volle Teuerung gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise überwälzen; die Wohn- und Energiekosten werden aus dem massgebenden «Warenkorb» zur Teuerungsberechnung ausgeschlossen.? Ficht der Mieter den Anfangsmietzins an, wird für die Überprüfung auf die Vergleichsmiete abgestellt und nicht mehr auf die Kosten und den zulässigen Ertrag des Vermieters. Die Vergleichsmiete wird aufgrund der Mietzinse vergleichbarer Wohnungen ermittelt.? Der Anfangsmietzins erhält künftig eine grössere Bedeutung, da nur noch dieser auf Missbräuchlichkeit überprüft werden kann. Im laufenden Mietverhältnis ist eine Überprüfung sonst nur noch möglich für Mieterhöhungen, die der Vermieter mit Mehrleistungen begründet.? Handänderungen, also der Verkauf einer Liegenschaft, berechtigen den neuen Hauseigentümer nicht mehr zu Mietzinsaufschlägen.? Der administrative Aufwand für Mietzinserhöhungen wird künftig kleiner. So muss der Vermieter die Erhöhung nicht mehr eigenhändig unterschreiben, Faksimileunterschrift genügt. (br)>
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch