Daniel M. soll Einsatz von Spitzel gestanden haben
Am ersten Tag in U-Haft habe der angebliche Schweizer Spion den Deutschen den Hauptvorwurf bestätigt. Sein Anwalt interpretiert die Aussage derweil komplett anders.

Der angebliche Schweizer Spion Daniel M. soll noch am Tag seiner Verhaftung in Frankfurt am 28. April gestanden haben, dass er in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen einen Spitzel platziert hatte. Dies gehe aus neuen Gerichtsakten hervor, wie die Sendung «10vor10» berichtete. Im Haftbefehl des deutschen Generalbundesanwalts vom 1. Dezember 2016 war die Platzierung eines Spitzels der Hauptvorwurf an den 54-jährigen Schweizer. Später sagte Daniel M., die Geschichte mit dem Spitzel sei erfunden und er sei bei der ersten Befragung durcheinander gewesen.
Bei den Gerichtsakten, die «10vor10» vorliegen, handelt es sich um einen achtseitigen Haftbeschluss, in dem ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof begründet, warum Daniel M. in Untersuchungshaft bleiben muss. Dieser Entscheid wurde letzten Dienstag, 27. Juni, publik – der Inhalt des Entscheids war aber nicht bekannt.
«Er meinte nicht, dass dies auch stimmt»
Zur Erinnerung: Der ursprüngliche deutsche Haftbefehl gegen Daniel M. stützte sich auf Aussagen, die er in einem Verfahren in der Schweiz gegenüber der Schweizer Bundesanwaltschaft gemacht hatte. In deutscher Haft sagte der Schweizer dann, diese Aussage sei falsch gewesen – er habe «Konfitüre auf das Brot» schmieren wollen.
Auch Anwalt Valentin Landmann, der den Schweizer vertritt, meint der Bundesgerichtshof interpretiere die Aussage von Daniel M. in ähnlicher Manier falsch: «Daniel M. hat nach der Verhaftung eingeräumt: jawohl, das mit dem Maulwurf habe ich den Schweizern damals gesagt», so Landmann zum SRF. «Damit meinte er aber nicht, dass dies auch stimmt. Er bestätigte einzig, dies früher behauptet zu haben, mehr nicht.»
Vieles unklar
Obwohl der Fall bereits viel Staub aufgewirbelt hat, bleiben viele Fragen weiterhin unbeantwortet. Die Affäre beschäftigt derzeit in der Schweiz nicht nur die Medien und die direkt involvierten Behörden wie NDB oder Bundesanwaltschaft (BA), sondern auch deren Aufsichtsorgane.
Die deutschen Ermittler warfen in ihrem Haftbefehl der Schweizer Bundesanwaltschaft vor, in ihrem Verfahren gegen drei deutsche Steuerfahnder wegen Verdachts auf Wirtschaftsspionage Informationen verwendet zu haben, die der angebliche Schweizer Spion für den NDB gesammelt hatte.
Die Aufsichtsbehörde über die BA teilte dagegen Mitte Mai mit, das Strafverfahren gegen die deutschen Steuerfahnder fusse nicht auf nachrichtendienstlichen Informationen. Die BA habe ihre Ermittlungen ohne Beteiligung des Nachrichtendienstes aufgenommen.
SDA/mch
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