Bundesrat genehmigt Hess' Einbürgerungsinitiative
Der Bund legt dem Kanton Bern nahe, bei der restriktiven Einbürgerungspraxis Ausnahmen zu machen.

Der Kanton Bern darf restriktiver einbürgern. Der Bundesrat gibt grünes Licht für den umstrittenen Einbürgerungsparagrafen in der Berner Kantonsverfassung. Dies entschied die Landesregierung an ihrer gestrigen Sitzung. Hintergrund ist die vor einem Jahr vom bernischen Volk angenommene Initiative der Jungen SVP «Keine Einbürgerungen von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern». Die Verfassungsbestimmung könne «bundesrechtskonform ausgelegt werden» und sei «daher zu gewährleisten», schreibt der Bundesrat in der Botschaft an das Bundesparlament, das ebenfalls noch zustimmen muss. Eine «bundesgerechte» Auslegung ist möglich, wenn die Bestimmungen vor dem Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot standhalten sowie das Verhältnismässigkeitsprinzip beachten.