Berner Wohnstreit wiederholt sich in Köniz
Wie bereits im Fall der Stadtberner Wohninitiative will der Hauseigentümerverband seine Einsprache gegen geplanten preisgünstigen Wohnungsbau in Köniz weiterziehen.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) habe die Kollektiv-Einsprachen gegen die Könizer Pläne für preisgünstigen Wohnungsbau abgelehnt, wie die SP Köniz mitteilt. Der Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbar Wohnen in Köniz» war im Februar mit 56,5 Prozent der Stimmen angenommen worden. Das Ende des Rechtsstreits ist damit allerdings noch nicht in Sicht, sind die Parallelen zum Fall der Berner Wohninitiative doch gross. Seit der Annahme im Jahr 2014 ist die Stadtberner Wohninitiative durch Einsprachen blockiert. Diese sieht vor, dass bei Neu- oder Umzonungen mindestens ein Drittel der geplanten Wohnnutzung für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Aktuell ist noch eine Einsprache vom Hauseigentümerverband Bern (HEV) vor Verwaltungsgericht hängig.
Wie in der Stadt Bern will der Hauseigentümerverband auch in Köniz die Einsprache weiterziehen, wie Adrian Haas, FDP-Grossrat und Präsident des HEV Kanton Bern, sagt. «Dass das AGR den Fall in Köniz ähnlich beurteilt wie in Bern, war zu erwarten.» Überraschend sei eher, dass das Verfahren in Köniz nicht sistiert wurde, bis ein Entscheid zum Fall in Bern vorliege. In Köniz geht die Beschwerde zuerst an die zuständige Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, die im Berner Fall schon abschlägig entschieden hatte.
Dass die Vorlage in Köniz weniger einschneidend ist als in Bern, mache an der Kritik des HEV keinen Unterschied, so Haas. «Kleinere Schandtaten bleiben auch Schandtaten.» Ob der Verein bei einem etwaigen abschlägigen Entscheid dereinst bis vor Bundesgericht gehen würde, lässt Haas offen. «Wir sind optimistisch, dass das Verwaltungsgericht anders entscheidet als die Vorinstanzen.»
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