Keine kantonale VideoüberwachungBerner Stadtregierung sieht Gemeindeautonomie in Gefahr
Die Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes beinhaltet eine Änderung zur Videoüberwachung. Die Berner Stadtregierung bemängelt dies.

Die Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes hat den Berner Gemeinderat nicht vollständig überzeugt. Die Stadtregierung bemängelte im Rahmen der Vernehmlassung die Änderungen betreffend Videoüberwachung, wie die Stadt Bern am Donnerstag mitteilte.
Mit dem revidierten Gesetz soll der Kanton zum Schutz seiner eigenen Gebäude und neu auch von kantonalen Anlagen Videoüberwachungen anordnen können, auch gegen den Willen einer Gemeinde. Dem Berner Gemeinderat ginge das zu weit, denn es würde zu stark in die Gemeindeautonomie eingreifen, begründete die Stadtregierung ihre Stellungnahme.
Den restlichen vorgeschlagenen Änderungen könne der Gemeinderat zustimmen. Er begrüsste insbesondere die Schliessung einer Gesetzeslücke im Bereich des Jugendschutzes. In der Revision des Polizeigesetzes sind Bussen für Privatpersonen vorgesehen, die Jugendlichen unter 18 Jahren Spirituosen beziehungsweise Kindern unter 16 Jahren alkoholische Getränke weitergeben.
Die Vernehmlassung des Kantons Bern dauert noch bis am 6. Januar 2023. Anschliessend werden die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Herbst dem Grossen Rat vorgelegt. Ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist für Mitte 2024 vorgesehen.
SDA/law
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