Berner Regierung will Referenztarife prüfen
Behandlungen in einem ausserkantonalen Spital sollen künftig nach dem höchsten Tarif vergütet werden, der in einem Listenspital des eigenen Kantons gilt.

Die Berner Regierung will künftig die Referenztarife überprüfen, da sie den Grundsatz der Wahlfreiheit bei anderen Kantonen in Frage gestellt sieht.
Der Regierungsrat stellt fest, dass sich immer mehr Kantone nicht an die Praxis hielten «und tiefere Tarife festlegen, oder sogar ein Spital als Referenz bezeichnen, das die Versicherten in ihrem Wohnkanton für die entsprechende Behandlung nicht wählen können», teilte der Kanton Bern am Freitag mit.
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) werde deshalb in den kommenden Monaten die «diesbezüglichen Entwicklungen beobachten und deren Auswirkungen bewerten». Auf dieser Basis werde die bisherige Vorgehensweise des Kantons für die Festsetzung der Referenztarife 2018 voraussichtlich überprüft.
Für 2017 ändern sich die Tarife gegenüber dem Vorjahr kaum. Der Regierungsrat orientierte sich dabei an den höchsten Tarifen im Kanton, um die Spitalwahlfreiheit bestmöglichst zu gewährleisten, wie er schreibt.
Andere Kantone setzen ihre Tarife tiefer an
Konkrete Beispiele für seine Kritik an anderen Kantonen nannte die Regierung in der Mitteilung nicht. Bekannt ist, dass die Kantone Jura und Neuenburg ihre Referenztarife tiefer ansetzten als Bern.
Für Verstimmung sorgte vor allem die grosse Tarifdifferenz des Kantons Neuenburg - 9050 Franken im Vergleich zu 9680 Franken im Kanton Bern. Der Neuenburger Gesundheitsdirektor wollte damit erreichen, dass die Neuenburgerinnen und Neuenburger die eigenen Spitäler favorisierten.
Das Spital Berner Jura lenkte im Frühling jedoch ein und verzichtete darauf, den Patienten aus den Kantonen Neuenburg und Jura Mehrkosten zu überwälzen. Steuergelder seien davon nicht betroffen, hiess es damals.
SDA/rsi
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