Berner Regierung will düsteres Kapitel schliessen
Die Berner Kantonsregierung begrüsst das geplante Bundesgesetz zur Rehabilitierung von administrativ versorgten Menschen, möchte aber den Geltungsbereich ausweiten.
Bis 1981 wurden Menschen wegen «Arbeitsscheue», «lasterhaftem Lebenswandel» oder «Liederlichkeit» weggesperrt – oft ohne Gerichtsurteil. Betroffen waren beispielsweise Frauen, die unverheiratet schwanger wurden, und junge Männer, die als «arbeitsscheu» eingestuft wurden.
Für dieses düstere Kapitel in der Schweizer Vergangenheit hat sich 2011 die damalige Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf offiziell entschuldigt. Mit dem nun vorliegenden Gesetz soll die Rehabilitierung der Betroffenen weitergeführt werden. Kein Thema im Entwurf ist eine finanzielle Entschädigung.
Trotzdem hält die Berner Regierung das Gesetz für einen «wichtigen Beitrag zur moralischen Wiedergutmachung». Allerdings gebe es noch weitere Menschen, die fürsorgerische Zwangsmassnahmen erlebt hätten, zum Beispiel Betroffene von Zwangssterilisationen oder von Fremdplatzierungen. Das neue Gesetz sollte auch für sie gelten. Das hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort fest, wie sie am Donnerstag mitteilte.
SDA/mer
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