Berner Regierung präsentiert neue Asylstrategie
Die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden soll künftig durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion geregelt werden.

Im Kanton Bern ist künftig ein SVP-Regierungsrat für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständig. Das ist die Folge der neuen Asylstrategie, die am Donnerstag von der Kantonsregierung vorgestellt wurde.
Das 51-seitige Dokument war lange erwartet worden. Der Regierungsrat legt darin fest, wie er den Asylbereich im Kanton umbauen und auf die neue Strukturen des Bundes reagieren will. Zwei Ziele sind zentral: Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen besser integriert, abgewiesene Asylsuchende rascher ausgeschafft werden.
Um die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden im Kanton Bern soll sich künftig die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) kümmern. Diese wird seit 1. Juli vom neuen SVP-Regierungsrat Pierre Alain Schnegg geführt.
Durch den Wechsel zur GEF soll das Ziel der Integration besser erreicht werden können, heisst es in der Asylstrategie. Für spezifische Integrationsangebote ist die Fürsorgedirektion ja schon heute zuständig.
Die Polizei- und Militärdirektion (POM) von Hans-Jürg Käser (FDP) soll sich nur noch um den Wegweisungsvollzug und die Nothilfe kümmern. Die Neuerung wurde schon länger aufgegleist - also bevor es im April zum Machtwechsel kam und die GEF von der SP zur SVP wechselte.
Der Regierungsrat hat auch strategische Ziele festgelegt. Dazu gehören «eine regional ausgeglichene Verteilung von Asylsuchenden».
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im November über die Asylstrategie beraten. Die Umsetzung wird danach einige Zeit in Anspruch nehmen; die Neustrukturierung soll Mitte 2019 abgeschlossen sein.
Statthalter gefordert
Die Übergangsphase will der Regierungsrat bewältigen, indem er die Rechtsgrundlagen für die Unterbringung der Asylsuchenden stärkt. Konkret schlägt er ein dreistufiges Modell für normale und angespannte Lagen sowie für Notlagen vor.
In angespannten Lagen sollen die Regierungsstatthalter die Gemeinden dazu verpflichten können, Unterkünfte bereitzustellen. So soll vermieden werden, dass es obdachlose Asylsuchende gibt.
Ursprünglich war noch eine andere Variante im Spiel. Sie gab der Regierung die Möglichkeit, die Gemeinden in die Pflicht zu nehmen. Polizeidirektor Hans-Jürg Käser machte mit dem Versuch, Gemeinden auf dem Verfügungsweg zu Asylunterkünften zu zwingen, allerdings schlechte Erfahrungen.
Besser lief es mit einem Pilotversuch, bei dem die Zuständigkeit bei den Statthaltern lag. Aufgrund der positiven Erfahrungen favorisiere man nun dieses Modell, sagte Käser am Donnerstag auf Anfrage.
Mit der vorgeschlagenen Teilrevision der kantonalen Gesetzgebung wird sich der Grosse Rat ebenfalls im November befassen. Das neue Recht soll in der ersten Jahreshälfte 2017 in Kraft treten.
SDA/msl
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