Berner Asyl-Regime vor Bundesgericht
Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern strenge Aufenthalts- und Übernachtungsregeln für Asylbewerber. Betroffene wehren sich nun vor Bundesgericht.

Wer sein Anrecht auf Asylsozialhilfe wahrnehmen möchte, muss sich seit Anfang Jahr an fünf Tagen pro Woche in den Unterkünften aufhalten und übernachten. Die vom «Bund» publik gemachte «Weisungspräzisierung» des kantonalen Migrationsdienstes stiess letzten Herbst auf Kritik. Jetzt haben die Demokratischen Juristinnen und Juristen (DJ) und das Migrant Solidarity Network im Namen von sechzig Direktbetroffenen Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Darin wird eine ersatzlose Streichung der betreffenden Passage gefordert. Das Bundesgericht wird nun eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle durchführen: Es muss unter anderem prüfen, ob die Weisung übergeordnetem Recht widerspricht oder nicht.