Teilerfolg vor GerichtBerner Anwalt kämpft gegen das Berufsverbot
Die Aufsichtsbehörde sanktionierte einen Anwalt wegen Schulden bei Klienten schärfstmöglich. Zu hart, findet das Verwaltungsgericht.

Das Verwaltungsgericht packt einen fehlbaren Anwalt nicht so hart an wie die Aufsichtsbehörde.
Foto: Adrian Moser
Der Anwalt will sich gar nicht aus der Verantwortung stehlen. Er ist sich bewusst, dass er Mist gebaut hat und dass eine schwere Verfehlung vorliegt. Die Aufsichtsbehörde belegte den Berner im April 2022 mit einem dauernden Berufsverbot. Weil ihm die Sanktion zu streng war, gelangte er mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht.