Zu schnell in der Tempo-30-Zone: Einbürgerung gestoppt
Die Polizeidirektion hat die Einbürgerung eines Marokkaners nach dessen Verurteilung wegen eines Verkehrsdelikts vorerst abgelehnt. Zu Recht, sagt das Verwaltungsgericht.

Zuerst verlief für den marokkanischen Familienvater alles nach Plan: Die Stadt Biel sicherte ihm, seiner Frau und den zwei Kindern das Gemeindebürgerrecht zu. Das Bundesamt für Migration erteilte der Familie die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Dann aber sistierte die kantonale Polizei- und Militärdirektion das Verfahren bezüglich Kantonsbürgerrecht, weil gegen den Mann im Kanton Solothurn ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung und Angriffs lief. Dieses Verfahren wurde zwar eingestellt, doch nun wurde der Marokkaner – im November 2009 – von einem Berner Untersuchungsrichter wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt: Er hatte in einer Tempo-30-Zone bei einer Hin- und Rückfahrt zwei Mal das Tempolimit überschritten. Einmal fuhr er 15 km/h, das andere Mal 23 km/h zu schnell.