Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für Schreinerei-Neubau
Die Wiedmer Holzbau AG kann in Oey-Diemtigen eine neue grosse Werkstatt errichten.
Die August-Unwetter im Jahr 2005 hatten den Betrieb der Wiedmer Holzbau AG im Diemtigtaler Horboden stark beschädigt. Der Kanton beschied der Firma in der Folge, dass die Werkstatt nicht an derselben Stelle aufgebaut werden dürfe. Einen neuen Platz fand das Unternehmen im Gebiet Ange in Oey-Diemtigen, nahe der Simme. Das Grundstück wurde in die Gewerbezone umgezont, und die Firma reichte im Herbst 2008 ihr Baugesuch ein für eine Werkstatt und Schreinerei mit Bürogebäude und Lagerhaus – ein in diesem Gebiet unüblich grosses Gebäude von 60 Metern Länge.
Der Statthalter von Niedersimmental bewilligte den Bau im Januar 2009, doch ein benachbarter Landwirt, der schon die Umzonung auf dem Rechtsweg bekämpft hatte, beschwerte sich gegen die Baubewilligung. Nachdem er bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion erfolglos blieb, gelangte er ans Verwaltungsgericht.
Das Gericht nun hat gestern nach einer über zweistündigen öffentlichen Beratung die Beschwerde des Nachbarn abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist. Punkt für Punkt diskutierten die fünf Richterinnen und Richter die zahlreichen Rügen des Beschwerdeführers – wobei fast am meisten zu reden gab, ob der Nachbar in diesem oder jenem Punkt überhaupt beschwerdeberechtigt sei oder nicht. Denn: Nachbarn können nicht einfach irgendetwas beanstanden. Sie dürfen im kantonalen wie neu auch im eidgenössischen Recht nur jene Punkte rügen, an deren Behandlung sie ein eigenes schutzwürdiges Interesse haben.
Der Nachbar in Oey nun hatte von der Lärmbelästigung über die ungenügende Abwässerentsorgung, Verkehrserschliessung und Stromversorgung bis zu übermässigem Elektrosmog und fehlender Einordnung ins Ortsbild fast alles gerügt, was man rügen kann. All seine Beanstandungen aber taxierte das Gericht letztlich als unberechtigt.
Inhaltlich am intensivsten beschäftigten sich die Richter mit der Frage der Abwasserentsorgung, denn hier beansprucht die neue Werkstatt eine Ausnahmeregelung. Die häuslichen Abwässer aus dem Bürogebäude sollen (bis zum geplanten Anschluss an die Kanalisation) vorerst in einen Schacht geleitet werden, der regelmässig abgepumpt werden soll. Eine Gefahr für das Grundwasser und die Simme, rügte der Nachbar, doch das Gericht taxierte diese als klein. Selbst bei Hochwasser sei laut den Gewässerschutzfachleuten die Gefahr gering, dass der Schacht überlaufe und die 60 Meter entfernte Parzelle des Beschwerdeführers beeinträchtigen könnte. Die «unbedeutende Abwassermenge» würde zudem bei einer Überschwemmung kaum ins Gewicht fallen.
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