Sollen knappe Abstimmungsresultate immer nachgezählt werden?
Die zuständige bernische Grossratskommission will eine Konsultation bei den Gemeinden durchführen, ehe sie ihre Haltung zum geplanten Nachzähl-Automatismus bei sehr knappen Abstimmungsresultaten festlegt.

Das beschloss die Kommission bei der Beratung des totalrevidierten Gesetzes über die politischen Rechte, wie sie am Freitag mitteilte. Sie weist darauf hin, dass die Nachzähl- Bestimmung erst nach der Vernehmlassung eingebaut wurde - als Reaktion auf das Debakel bei der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer.
Der Regierungsrat schlägt vor, dass knappe Resultate künftig zwingend überprüft werden. Ab wann ein Ergebnis als knapp gilt, möchte die Regierung selber auf dem Verordnungsweg festlegen. Die Kommission betont, ihre Konsultation werde das Geschäft nicht verzögern.
Das Gesetz über die politischen Rechte wurde demnach grundsätzlich positiv aufgenommen. Die erste Lesung ist in der Märzsession 2012 geplant.
Der Erlass ermöglicht unter anderem die stille Wahl bei Ersatz- und Stichwahlen in den Regierungsrat und den Ständerat. Initiativkomitees erhalten die Möglichkeit, ihre Begehren bedingt zurückzuziehen, wenn der Grosse Rat einen Gegenvorschlag formuliert.
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