Sie sind nicht mehr dieselben Menschen
Die Staatsanwältin fordert für H. S. 15 Jahre Freiheitsstrafe und die Verwahrung. Der Verteidiger will nur eine stationäre therapeutische Massnahme. Das Ausmass des Falles verdeutlichten die Opferanwälte in ihren Plädoyers.

Im Berner Amtshaus tagt das Gericht im Fall H.S.: «Die Videos sind kaum erträglich», sagt der amtliche Verteidiger John Wyss.
Adrian Moser
Die Staatsanwältin rang am Dienstag um Worte. Sie hielt im Fall H. S. vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland das Plädoyer. «Es ist ein Fall der Superlativen, aber leider im negativen Sinn», sagte Staatsanwältin Erika Marti. Die menschlichen Schicksale seien nur schwer fassbar. Sie forderte für H. S. die höchstmögliche Strafe von 15 Jahren Freiheitsstrafe. Die Höchststrafe für den Haupttatbestand der Schändung liegt bei 10 Jahren.