«Primaten im Asylbereich» verletzt Menschenwürde
Das Obergericht des Kantons Bern hält die Formulierung «Primaten im Asylbereich» für unzulässig.
Es bestätigte am Freitag das Urteil der Vorinstanz gegen den Präsidenten der kantonalen Autopartei wegen Rassendiskriminierung. Der Angeschuldigte sagte vor Obergericht, mit dem Gebrauch des Ausdrucks «Primaten» habe er niemanden verletzten wollen. Er stützte sich dabei auf den Duden. Gemäss dessen Definition sind Primaten «Angehörige einer Menschen, Affen und Halbaffen umfassenden Gattung der Säugetiere».
Das Obergericht glaubte ihm nicht, dass er diesen Ausdruck in seinem Blog-Eintrag im Internet in guten Treuen gemacht habe. Die Vorsitzende der 2. Strafkammer, Franziska Bratschi, sagte in der Urteilsbegründung, wenn jemand als Primat bezeichnet werde, entgegne er in aller Regel: «Ich bin doch kein Affe».
Gegen Antirassismusnorm verstossen
Bei Publikationen, die sich an die Allgemeinheit richteten, sei vom «unbefangenen Durchschnittsleser» auszugehen. Das bedeute, dass der angefochtene Eintrag so verstanden werde, als seien hier Asylbewerber mit Affen gleichgesetzt worden. Damit würden sie in ihrer Menschenwürde verletzt. Somit habe der Verfasser Willi Frommenwiler gegen die Antirassismusnorm verstossen.
Frommenwiler, der die bernische Autopartei präsidiert, will sich nun mit dem Präsidium besprechen. Erst nach Erhalt der ausführlichen Begründung werde über einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht entschieden. Für ihn beruht die Bestätigung des Schuldspruchs auf «Wortklauberei», wie er nach Eröffnung des Schuldspruchs sagte.
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