Neues Gesetz regelt Strafen in Jugendheimen
Einschneidende Strafen und Massnahmen in Jugendheimen sind im Kanton Bern nun gesetzlich geregelt. Der Grosse Rat hat am Donnerstag das entsprechende Gesetz gutgeheissen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass nicht alle Institutionen unbesehen alle Strafen und Massnahmen einsetzen dürfen. Vielmehr sollen die Möglichkeiten der Ausrichtung des jeweiligen Heims angepasst werden.
Im Kanton Bern gibt es beispielsweise Jugendheime mit strafrechtlicher Komponente, andere Institutionen haben ihren Schwerpunkt bei den Jugendschutzmassnahmen.
Handyentzung und Zimmerarrest
Der Gesetzesentwurf regelt disziplinarische Massnahmen, die dann angewandt werden, wenn Jugendliche gegen die Heimregeln verstossen.
In diesen Katalog fallen unter anderem Verweise, Beschränkungen in der Freizeit, beim Besuch oder bei der Benutzung elektronischer Geräte wie Mobiltelefonen. Auch möglich sind Einschluss oder Zimmerarrest.
Weiter vorgesehen sind sogenannte Sicherungsmassnahmen um eine drohende oder akute Gefahr einzudämmen. Dazu gehören etwa Körperkontrollen oder Urin- und Blutproben.
Bei akuter Selbst- oder Drittgefährdung können die Betroffenen vorübergehend in besonders gesicherten Räumen untergebracht werden. Schliesslich können auch Zwangsmittel zum Einsatz kommen, etwa eine Fesselung oder chemische Reizstoffe.
Ohne Gegenstimme angenommen
Explizit nicht geregelt werden im Gesetz pädagogische Massnahmen, die in allen Institutionen tagtäglich angewendet werden. Auch Massnahmen im Zusammenhang mit der Betreuung von behinderten Jugendlichen sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Regelung.
Bereits in der Vernehmlassung stiess das Gesetz auf positives Echo. Im Grossen Rat warf es am Donnerstag keine hohen Wellen mehr. Das Parlament verabschiedete das Gesetz in nur einer Lesung ohne Gegenstimmen und Enthaltungen mit 129 Stimmen.
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