Kommentar: Die Gemeinde verliert – so oder so
52 Prozent der Worber Stimmenden haben sich gegen die Ortsplanungsrevision ausgesprochen. Entschieden ist allerdings noch nichts.
Denn nur vier Tage vor dem Urnengang hat der Regierungsstatthalter einer Beschwerde eines Stimmbürgers aufschiebende Wirkung gewährt. Dieser hatte die Abstimmungsbotschaft als lückenhaft bemängelt.
Mit seiner Zwischenverfügung sorgte Regierungsstatthalter Christoph Lerch für helle Aufregung. Das Schreiben war so vage formuliert, dass selbst das durch die Einwohnergemeinde Worb angerufene Verwaltungsgericht nicht eindeutig befinden konnte, ob die Abstimmung nun abgesagt oder aber durchgeführt werden sollte. Der Beschwerde wurde deshalb kurzerhand die aufschiebende Wirkung wieder entzogen – die Abstimmung konnte doch noch termingerecht stattfinden.