Gurlitt-Prozess wird hinter verschlossenen Türen fortgeführt
Im September beschäftigt sich das Oberlandesgericht München mit der Frage, ob Gurlitt zurechnungsfähig war, als er sein Erbe dem Kunstmuseum Bern vermachte.

So schnell kommt das Gurlitt-Erbe nicht nach Bern. Erst Ende September soll der Prozess um das Erbe am Oberlandesgericht München (OLG) fortgesetzt werden, wie Wilhelm Schneider, der Pressesprecher des Gerichts, gestern mitteilte.
Die Beweisaufnahme findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, schreibt Schneider weiter. Unter anderem werde der Senat den gerichtlichen Sachverständigen, der ein Gutachten zur Frage der Testierfähigkeit von Cornelius Gurlitt erstellt hat, zu den von den Beteiligten vorgebrachten Einwänden gegen sein Gutachten anhören.
Darüber hinaus sollen einige Zeugen insbesondere zu Äusserungen des Erblassers sowie zu seinem körperlichen und geistigen Zustand vernommen werden. Wie Schneider weiter ausführte, sei «im Vorfeld nicht abzusehen», ob es bei einem Verhandlungstermin bleibt.
Cornelius Gurlitt hat dem Kunstmuseum Bern seine umfangreiche Kunst-Sammlung vererbt. Der Wert der Sammlung wird auf 40 bis 50 Millionen Franken geschätzt. Das Testament, das Gurlitt vier Monate vor seinem Tod zugunsten des Museums verfasste, ist von seiner Cousine Uta Werner angefochten worden mit der Begründung, der 82-Jährige sei nicht zurechnungsfähig gewesen (der «Bund» berichtete).
Ein vom OLG in Auftrag gegebenes Gutachten kam im Dezember 2015 zum gegenteiligen Schluss: Da ist zwar von schweren psychischen Erkrankungen die Rede, Gurlitt sei aber testierfähig gewesen. Diesem Gutachten widersprechen drei neue Gutachten, die Uta Werner in Auftrag gegeben hat.
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