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Verurteilte Polizisten freigestellt
Die wegen Amtsmissbrauchs verurteilten Berner Polizisten werden mit Aussicht auf Kündigung freigestellt. Sie haben einen unter Drogen stehenden Mann gequält.
Der Vorfall sei ein «klassisches Beispiel von Amtsmissbrauch», sagte die Richterin.
Was im Februar 2014 auf der Bahnhofwache geschah, ist vor allem dank einer Polizistin ans Licht gekommen.
(Bild: Adrian Moser)
Das Verfahren lasse sich auf einen Punkt bringen, sagte Oberrichterin Annemarie Hubschmid. «Die Beschuldigten haben das zulässige Mass an Zwang klar überschritten. Sie sind zu weit gegangen. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.»
Die Beschuldigten, zwei Berner Polizisten, wurden am Dienstag erneut wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, womit das Urteil der Vorinstanz vom 30. September 2015 bestätigt wurde. Sie hatten einen renitenten Mann auf der Polizeiwache im Berner Bahnhof zu Boden gedrückt, ihn durch seinen Urin gezogen und dessen Jacke in die Pfütze gelegt.
Was am Morgen des 1. Februar 2014 geschah, konnte insbesondere aufgrund der Zeugenaussagen einer Polizeipraktikantin rekonstruiert werden. Sie war mit den Polizisten in der Bahnhofhalle unterwegs, als sie ein alkoholisierter, unter Drogen stehender Mann anging, warum die Polizei sich einen Znüni kauft statt zu arbeiten.
Der Mann war den Polizisten bekannt, sie nahmen ihn zur Personenkontrolle auf die Wache mit. Dort sollte er nach Abgabe einer Urinprobe in einem Raum warten, wo er an die Tür pinkelte. Als er sich weigerte, die Lache mit Papiertüchern aufzuputzen, drückte ihn der eine, heute 29-jährige Polizist zu Boden.
Unterdessen holte der andere, heute 37-Jährige, dessen Wildlederjacke und legte sie in den Urin. Weil der Mann ihm dann zu langsam putzte, packte ihn der Jüngere wiederum am Hosenbund und am T-Shirt hinten am Nacken und schleifte ihn mehrmals durch die Urinpfütze. «Es war ein unglaubliches Bild», hatte die Praktikantin ausgesagt.
«Eklig und erniedrigend»
Ihre Aussagen, seien glaubwürdig und schlüssig, sagte Hubschmid. Insbesondere, weil sie sich in einem Loyalitätskonflikt befand und erst aussagte, nachdem der Fall durch die Staatsanwaltschaft überhaupt ins Rollen gekommen war.
Die Anwälte der Beschuldigten hatten vergeblich versucht, ihre Glaubwürdigkeit als «unerfahrene Polizistin» infrage zustellen. Die Beschuldigten hingegen hätten ausweichend geantwortet und sich in Widersprüche verstrickt.
Dafür, dass er das Opfer zu Boden drückte und ihn einem Wischmob ähnlich durch den Urin zog, erhielt der jüngere Polizist eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 100 Franken mit einer Probezeit auf zwei Jahre.
Sein Verhalten sei «eklig und erniedrigend gewesen», sagte die Richterin. Der ältere der beiden wurde für das Legen der Jacke in den Urin mit 20 Tagessätzen à 100 Franken bestraft. Seine Strafe ist damit um die Hälfte reduziert worden. Strafmildernd wirkte sich das Vorleben der Polizisten aus und der Umstand, dass sie vom Opfer provoziert worden waren.
Freigesprochen wurde der jüngere Polizist von einem weiteren Vorwurf des Amtsmissbrauchs sowie der unterlassenen Nothilfe. Eine Stunde nach dem ersten Vorfall kehrten die Beamten nämlich zum Warteraum zurück, wo das Opfer mit uringetränkten Tüchern herumfuchtelte.
Der Beschuldigte verpasste ihm einen Kniestoss in die Bauchgegend, wobei sich der Mann eine Rippenprellung zuzog. Er habe in Notwehr gehandelt, hiess es. Nicht schuldig gemacht habe sich der Polizist zudem, indem er den Verletzten nach der Entlassung nicht ins Spital brachte. Er habe ihm den Weg zur Notfallklinik erklärt, hielt die Richterin fest.
Noch ist unklar, ob das Urteil erneut angefochten wird. «Es ist ein falsches Signal, dass sich Polizisten alles gefallen lassen müssen», sagte einer der Anwälte der Angeklagten.
Ein Tag, nachdem die beiden Polizisten der Kantonspolizei Ende September 2015 vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden waren, beschloss die Korpsleitung, sie mit Kündigungsaussicht freizustellen. Die Vorwürfe widersprächen den Werten und Grundsätzen der Kantonspolizei, sagte der stellvertretende Kommandant, Peter Baumgartner.
Die Freistellung löste im Korps Proteste aus. Der Polizeiverband Kanton Bern stellte sich hinter die Beschuldigten. Baumgartner und Kommandant Stefan Blättler mussten sich vor dem Korps erklären. Auch der Verband Schweizerischer Polizeibeamter, Sektion Bern-Gemeinden (VSPB), schaltete sich ein. Das Strafverfahren sei noch nicht rechtskräftig, noch gelte für die Polizisten die Unschuldsvermutung. Zudem verwies der Verband auf die schlechten Arbeitsbedingungen in der Bahnhofwache.
Das Polizeikommando berücksichtige dies in keiner Weise. Laut Kapo-Mediensprecher Nicolas Kessler wurde das Arbeitsverhältnis mit einem der beiden Polizisten «in gegenseitigem Einvernehmen» mittlerweile aufgelöst. Der zweite Polizist sei nach einer Freistellungsphase bis zur Verhandlung am Obergericht im Innendienst beschäftigt worden.
«Keine Polizisten-Rambos»
Adrian Wüthrich, Präsident des Polizeiverbands Kanton Bern, nimmt das «sehr differenziert begründete» Urteil des Obergerichts zur Kenntnis, wie er sagt. Die Polizisten hätten eine schwierige Arbeitssituation zu meistern gehabt. Zwar seien ihre Taten dadurch nicht zu rechtfertigen. «Sie sind aber auch keine Polizisten-Rambos.» Laut Wüthrich stehen Drohungen einer fristlosen Kündigung im Raum. Dagegen werde man sich wehren.
«Das Urteil ist nicht so gravierend, dass eine Kündigung gerechtfertigt wäre. Es gibt andere Mittel, um ein Zeichen zu setzen.»
Auch Aliki Panayides, Präsidentin des VSPB, hält eine Kündigung des Polizisten für «nicht angebracht. Der Fall ist aus unserer Sicht in Anbetracht der Umstände nicht schwerwiegend genug», sagt sie. «Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann mit unserem Verbandsmitglied Kontakt aufnehmen.» (jan)
Der Bund
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