«Die DNA-Probe ist aus den Akten zu entfernen und zu vernichten»
Richterliche Kritik an der Kantonspolizei: Das Berner Obergericht weist die Polizei an, eine DNA-Probe zu vernichten. Die Entnahme sei nicht zulässig gewesen.

Der Mann soll laut Polizeiangaben in der Nacht nach dem Zibelemärit 2014 gegen zwei Uhr morgens beim Gaskessel eine Polizeipatrouille behindert und beschimpft haben. Er habe sich «den Polizisten in den Weg gestellt, lautstark Stimmung gegen sie gemacht, sie aufs Übelste beschimpft und mehrfach den Mittelfinger gegen sie ausgestreckt». In der Folge sei es zudem zu Flaschenwürfen gegen die Polizei gekommen. So steht es im Entscheid des Obergerichts, der dem «Bund» vorliegt. Im Zuge des Vorfalls wurde der Mann von der Polizei zur Befragung auf die Wache gebracht. Als die Beamten ihm Fingerabdrücke und eine DNA-Probe mittels Wangenschleimhautabstrich entnehmen sowie Fotos von ihm machen wollten, verweigerte er dies. Der zuständige Pikettstaatsanwalt verfügte daraufhin kurzerhand telefonisch die entsprechenden Massnahmen, und der Beschuldigte musste sie über sich ergehen lassen. In der Woche darauf reichte er gegen diese erkennungsdienstliche Erfassung Beschwerde ein.