Dem «Breitsch» blüht ein Juristenstreit
Statthalter Christoph Lerch (SP) tritt auf die Beschwerde gegen die Abstimmungsvorlage «Dr nöi Breitsch» nicht ein. Der Beschwerdeführer prüft einen Weiterzug.

Die Beschwerde gegen die Abstimmungsvorlage «Dr nöi Breitsch» gilt als «verspätet». Regierungsstatthalter Christoph Lerch (SP) lehnt sie daher ab. Laut dem Statthalter hätte die Beschwerde bereits nach Publikation des entsprechenden Stadtratsentscheids im «Anzeiger» erhoben werden müssen – und nicht erst bei der Zustellung des Abstimmungsbüchleins.