Burgernziel auch für Familien
Maximale Rendite ade: Das Siegerprojekt im Wettbewerb um die Wohnüberbauung Burgenziel lässt auch gemmeinnützige Wohnbauträger zu.

Nein, am Burgernziel soll kein Mindestanteil an gemeinnützigen Wohnbauträgern festgelegt werden. «Der Gemeinderat will hier bewusst keine diesbezügliche Vorgabe machen», heisst es in der schriftlichen Antwort auf eine Interpellation der GFL, die nächste Woche im Stadtrat beraten wird.
Es brauche auch Grundstücke für «institutionelle Anlagegefässe mit renditebezogener Anlagestrategie, die von Nutzerinnen und Nutzern mit mittlerem bis höherem steuerbarem Einkommen nachgefragt werden.» Wohnbaugenossenschaften sei es aber unbenommen, sich trotzdem an der Ausschreibung zu beteiligen, hält der Gemeinderat fest.