Besetzer im Steigerhubel erhalten Vertrag
Die Besetzer der «Steigi69» haben sich doch noch mit der Stadt geeinigt: Sie dürfen bis zum Abbruch der Liegenschaft bleiben.

Die Hausbesetzer an der Bahnstrasse in Bern dürfen nun doch bis zum Abbruch der städtischen Liegenschaft bleiben. Nach dem Scheitern erster Verhandlungen im Februar haben die Behörden mit dem Kollektiv «Steigi 69» nun einen Vertrag abgeschlossen.
Der Gebrauchsleihevertrag sei befristet und dauere längstens bis zum Abbruch der Liegenschaft, teilte die Stadt Bern am Donnerstag mit. Der Vertrag lege unter anderem verbindliche Nutzungsbestimmungen fest, um die Rauch-, Geruchs- und Lärmbelästigungen für die Nachbarn «auf ein tolerierbares Mass» zu reduzieren.
Erste Verhandlungen zur Legalisierung der Besetzung waren anfangs Februar 2018 abgebrochen worden. Dies, weil Mitarbeiter der Stadtverwaltung verbal bedroht worden waren, wie die «Berner Zeitung» damals berichtete. Auch gab es Reklamationen aus der Nachbarschaft wegen Nachtruhestörung und Vandalismus.
Nachdem sich die Besetzer schriftlich für ihr ungebührliches Verhalten entschuldigt hatten, nahm die Stadt die Verhandlungen mit Hilfe einer externen Vermittlung wieder auf. Die Besetzer dürfen solange im Haus bleiben, bis das von Einsprachen blockierte Projekt für einen Ersatzbau realisiert werden kann.
Vorübergehend und nur zu Wohnzwecken
Ende Juni sollen die Bauarbeiter damit beginnen, die Liegenschaft abzubrechen, wie sich der zuständige Gemeinderat Michael Aebersold (SP) auf Anfrage des «Bund» zitieren lässt. Allerdings enthalte der Vertrag bis zum Abbruch der Liegenschaft eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Liegenschaft dürfe gemäss Vertrag nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft sind öffentliche Anlässe sowie Feuermachen nur «im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit unbehandeltem, trockenem Holz erlaubt», so Aebersold.
Der Stadt liegen Beschwerden aus der Nachbarschaft vor, welche «vor allem die Themen Lärm, Rauch und Sprayereien betreffen», so Aebersold. Es gebe aber auch positive Stimmen zur Zwischennutzung und für den Verbleib des Kollektivs «Steigi 69» aus dem Quartier.
Brandstifter noch nicht ermittelt
Ende Februar war es in der Liegenschaft zu einem Brand gekommen. Beim Zeugenaufruf der Polizei stand als Ursache Brandstiftung im Vordergrund. Daran habe sich bis heute nichts geändert, sagt Mediensprecher Dominik Jäggi. «Die Täterschaft konnte noch nicht ermittelt werden.» Der Fall liege nun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch