Berner Steuergesetzrevision soll 5 Millionen bringen
Der bernische Regierungsrat hat die Steuergesetzrevision 2014 in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll zu Mehreinnahmen von rund fünf Millionen Franken bei der Kantonssteuer führen, wie die Regierung am Freitag mitteilte.

Die Gemeindesteuern könnten sich demnach um 2,5 Millionen Franken erhöhen. Die Mehreinnahmen resultieren aus der vorgesehenen Verschärfung der Aufwandbesteuerung.
Allerdings kommt 2012 oder 2013 noch die Initiative «Faire Steuern - Für Familien» vors Volk. Sie fordert die Abschaffung der Aufwandbesteuerung. Die Mehreinnahmen seien deshalb unsicher, räumt die Regierung ein.
Im Zentrum der Steuergesetzrevision steht die Umsetzung von überwiegend zwingendem Bundesrecht. Aufgrund der düsteren Finanzlage verzichtet der Regierungsrat darauf, dem Grossen Rat steuerpolitische Entlastungsmassnahmen zu beantragen.
Kein Mechanismus für Gemeindesteuern
Nicht berücksichtigt hat die Regierung einen vom Parlament überwiesenen Vorstoss aus dem Lager von BDP und SVP. Der Grosse Rat liess prüfen, ob die Rechtsgrundlagen so geändert werden könnten, dass allfällige Änderungen der kantonalen Steuergesetzgebung keine Auswirkungen mehr auf die Steuererträge der Gemeinden haben.
Der Regierungsrat hat das geprüft, möchte aber auf eine Umsetzung verzichten: Die Nachteile würden seiner Meinung nach überwiegen.
Die Autoren des Vorstosses hatten als mögliche Lösung vorgeschlagen, dass bei kantonalen Steuergesetzrevisionen die Gemeinden ihre Steueranlage automatisch so erhöhen dürften, dass der Gemeindesteuerertrag unverändert bleibt.
Das würde gezielte Steuerentlastungen noch schwieriger machen, hatte die Regierung schon in ihrer Vorstossantwort befürchtet. Wenn der Kanton nämlich bestimmmte Personengruppen - zum Beispiel Familien - entlaste, müssten die übrigen Gruppen automatisch mehr Gemeindesteuern zahlen.
Sie dürften sich dementsprechend wehren, die gezielten Steuerentlastungen zu verhindern. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der Belastungsrelationen des Steuergesetzes wäre laut Regierung nicht mehr möglich.
Nächsten November im Parlament
Die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2014 endet am 9. März. Die beiden Lesungen im Grossen Rat sind geplant für die Novembersession 2012 und die Märzsession 2013.
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