Armutsbekämpfung darf nicht zu viel kosten
Die vorberatende Kommission unterstützt das Ziel des Regierungsrats, die Armut im Kanton Bern zu bekämpfen – allerdings mit Abstrichen.

Die vorberatende Kommission des Grossen Rats stellt sich zwar hinter das Ziel des Regierungsrats, die Armut im Kanton Bern zu reduzieren. Die Kommission will jedoch mit einer Planungserklärung eine Obergrenze für die Kosten festlegen, wie sie am Dienstag mitteilte.
10 Millionen Franken gedenkt der kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud (SP) in den kommenden Jahren in die Armutsbekämpfung zu investieren – dies trotz finanziell angespannter Lage des Kantons.
Sieben priorisierte Massnahmen
Der Bericht zur Armutsbekämpfung, den Perrenoud letzten Dezember vorlegte, umfasst 22 Massnahmen, sieben davon werden von der Kantonsregierung priorisiert. Dazu gehören der Ausbau von Beratungsangeboten und der schulergänzenden Kinderbetreuung sowie die Harmonisierung von Stipendien und Sozialhilfe.
Der Grosse Rat berät den Bericht voraussichtlich in der Juni-Session. Die vorberatende Kommission empfiehlt ihn dem Plenum einstimmig zur Kenntnisnahme, bezeichnet den vom Regierungsrat genannten Betrag aber als «oberste Limite», wie es in der Medienmitteilung heisst.
12 Prozent arm oder armutsgefährdet
Als Grund für den angemahnten Kostendeckel nennt die Kommission finanzpolitische Aspekte. Den Armutsbericht hatte das Kantonsparlament im Juni 2010 selber in Auftrag gegeben, als es eine überparteiliche Motion unter Federführung der SP überwies.
Gemäss Sozialbericht 2012 galten im Kanton Bern im Jahr 2010 zwölf Prozent aller Haushalte mit Personen im Erwerbsalter als arm oder armutsgefährdet. Gemessen wird die Armut am verfügbaren Haushaltseinkommen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch