
Philippe Müllers Videocoup ärgert die Linke
Über jede einzelne Videoüberwachungskamera soll der Stadtrat befinden. So beschloss es letztes Jahr das Berner Stadtparlament. Nun will die bürgerliche Grossratsmehrheit die Zuständigkeitsordnung ändern.
Zu teuer und ohne Nutzen: Das ist die Bilanz in Thun nach einem Versuch mit Videoüberwachung. Dieser wird nun eingestellt.

Thun stellt seine Überwachungskameras wieder ab. (Symbolbild)
(Bild: Keystone)
Keine nachweisbare Wirkung, schlechte Bildqualität und starke rechtliche Einschränkungen: All diese Nachteile haben den Thuner Gemeinderat dazu bewogen, die Videoüberwachung wieder einzustellen.
Der bis 2017 geplante Pilotversuch an fünf Standorten werde vorzeitig beendet, teilte die Stadtregierung am Mittwoch mit. Sollten sich die Voraussetzungen dereinst ändern, will der Gemeinderat die Sache neu beurteilen.
Die Videoüberwachung lief seit 2012. Insgesamt acht Kameras zeichneten in den Nächten auf Freitag, Samstag und Sonntag das Geschehen im öffentlichen Raum auf. Die Stadt wollte so die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden erhöhen.
Allerdings setzt die Gesetzgebung zum Datenschutz enge Grenzen, wie der Gemeinderat schreibt. So dürfen die Kameras nicht schwenken, und die Aufnahmen müssen nach 100 Tagen automatisch gelöscht werden.
Kein Beweismaterial
Zudem ist die Qualität der via Internet übermittelten Bilder so schlecht, dass die Aufnahmen nicht als Beweismittel verwendet werden können. Die Kantonspolizei konnte seit Inbetriebnahme der Kameras keinen einzigen Fahndungserfolg melden, der dank Video-Aufnahmen zustande gekommen wäre.
Eine präventive Wirkung der Videoüberwachung könne nicht nachgewiesen werden, schreibt der Gemeinderat weiter. Potenzielle Täter und Störenfriede wüssten ja genau, wo und wie aufgezeichnet werde.
«Die Wirksamkeit der Videoüberwachung ist sehr gering», stellte Sicherheitsvorsteher Peter Siegenthaler (SP) fest. Neue Kameras und eine bessere Übertragungstechnologie würden über 15'000 Franken kosten. «Vorläufig setzen wir diesen Betrag besser für gezielte Polizeikontrollen oder Anpassungen des Auftrags an die privaten Sicherheitsfirmen ein.»
zec/sda
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