Sicherheitsmängel im AKW gaben Ausschlag
Das Bundesverwaltungsgericht will das AKW Mühleberg am 28. Juni 2013 abschalten – falls die BKW den sicheren Betrieb nicht doch noch nachweist. Die Richter bezweifeln aber, dass dies möglich ist.

Es ist ein sehr grundsätzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die drei Richter und zwei Richterinnen machten sich die Sache nicht leicht. Sie prüften die Einwände der AKW-Gegner gegen die unbefristete Betriebsbewilligung sorgfältig. Das Nachsehen haben die Mühleberg-Betreiberin BKW und das Energiedepartement (Uvek), welche beide auf eine formalrechtliche Argumentation setzten: Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) kontrolliere die Sicherheit des AKW Mühleberg bereits, das Gericht müsse sich nicht damit befassen. Das Uvek hatte denn auch mit Verweis aufs Ensi auf eine detaillierte Sicherheitsprüfung verzichtet, als es 2009 eine unbefristete Betriebsbewilligung erteilte.