Umfangreiche Vorbereitungen für die Umsetzung des Integrationsgesetzes
Die Umsetzung des Integrationsgesetzes fordert die Gemeinden: Künftig müssen sie die Erstgespräche mit Personen aus Drittstaaten führen.

Die Umsetzung des Integrationsgesetzes bedarf einer umfangreichen Vorbereitung. Erst per Januar 2015, statt bereits 2014, soll es in Kraft treten. Ein Einführungsfahrplan soll nun sicherstellen, dass die betroffenen Stellen bei Kanton und Gemeinden genügend Zeit haben, um die Änderungen vorzubereiten, wie die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons gestern mitteilte. Vor allem die Gemeinden werden stärker gefordert sein – denn künftig ist es an ihnen, die Erstgespräche mit Personen aus Drittstaaten zu führen.