Nationalität von Straftätern soll nicht konsequent genannt werden
Staatsanwaltschaft und Polizei sollen die Nationalität von Straftätern doch nicht immer nennen müssen, findet die zuständige Grossratskommission. Doch die Frage bleibt umstritten.

Die Praxis der Nennung der Nationalität in Polizeicommuniqués ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In Bern hatte der Grosse Rat im September 2016 entschieden, dass aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung konsequent die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen und Opfern genannt werden soll. Das Parlament überwies einen entsprechenden Vorstoss der SVP und beauftragte Regierung damit, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.
Parlamentsentscheid nicht umgesetzt
Bei der Umsetzung des Vorstosses taten sich die zuständigen Behörden jedoch schwer. Am Donnerstag nun wurde bekannt, dass die zuständige Sicherheitskommission des Kantonsparlaments in der Sache einen Rückzieher machen und den vom Parlament überwiesenen Vorstoss trotz fehlender Umsetzung als erledigt abschreiben will. Den entsprechenden Antrag stellt sie dem Grossen Rat.
Die Kommission habe sich «intensiv» mit einem Gutachten zum Thema der Nationalitäten-Nennung, den entsprechenden Vorgaben des Bundesrechts sowie mit der unterschiedlichen Handhabung in verschiedenen Kantonen befasst, heisst es in der Mitteilung der SiK. Für die Mehrheit der Kommission könne «die Forderung des Vorstosses nicht umgesetzt werden».
«Bewährte Praxis» der Zurückhaltung»
Offenbar stellt sich eine Mehrheit der Kommission dagegen, das sich die Politik in die Informationspraxis von Staatsanwaltschaft und Polizei einmischt: Aus Sicht der Kommissionmehrheit sei es «sinnvoll», dass die Verantwortung über den genauen Inhalt von Mediencommuniqués «von der Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wahrgenommen wird», heisst es in der Mitteilung der SiK.
Grundsätzlich stellt sich die Kommission auf den Standpunkt, dass sich die heutige Informationspraxis bewährt habe. So werde bei Tötungsdelikten und bei tödlichen Unfällen lückenlos informiert, auch immer über die Nationalität. In den übrigen Fällen nennt die Staatsanwaltschaft die Nationalität nur, wenn sie eine Rolle bei den verübten Delikten spielt oder wenn sie zur Erläuterung des Sachverhalts beiträgt.
Auch die Berner Kantonsregierung hatte sich Ende 2018 gegen die Umsetzung des Parlamentsentscheids von 2016 gewandt. Sie war aufgrund eines externen Gutachtens zum Schluss gekommen, dass die Forderung gegen Bundes- und Kantonsrecht verstosse. Der Grosse Rat sei gar nicht befugt, die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft gesetzlich zu regeln.
Minderheit zweifelt
Das Kantonsparlament wird in der Märzsession über den Antrag der SiK entscheiden- Bereits innerhalb der Kommission ist der Verzicht auf die Umsetzung indessen umstritten: Ihren Antrag fasste die SiK mit 10 zu 6 Stimmen. Für die SiK-Minderheit ist der der Regierung geltend gemachte Widerspruch zum Bundesrecht «nicht nachvollziehbar», wie es in der Mitteilung heisst. Immerhin nennten etwa die Kantone Solothurn, St. Gallen und Zürich die Nationalitäten konsequent. Diese Kantone würden sich demnach bundesrechtwidrig verhalten.
Die SiK-Minderheit argumentiert zudem, die Kantonspolizei teile Medienschaffenden die Nationalität von Straftätern auf deren Anfrage hin mit. Daher könnte diese Nennung auch automatisch erfolgen. (SDA/lok)
Erstellt: 07.02.2019, 12:24 Uhr
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