Die BKW muss ein Lager für verstrahlten Bauschutt suchen
Schärfere Grenzwerte erfordern auch für sehr leicht strahlenden Schutt ein Zwischenlager.

Der Atommüll aus der Stilllegung kommt – wie schon der Müll aus dem bisherigen AKW-Betrieb – vorerst ins Zwischenlager in Würenlingen AG und dereinst in ein oder mehrere Endlager. Momentan stehen noch drei Standorte in den Kantonen Aargau, Zürich und Thurgau für Endlager zur Debatte. Frühestens im Jahr 2045 wird mit dem Bau eines Endlagers begonnen. In ihm muss der Atommüll für Zehntausende von Jahren sicher gelagert werden.
Es gibt aber auch eine Kategorie Abfall, die nicht eigentlich Atommüll ist, aber dennoch strahlt – wenn auch nur äusserst schwach. Es handelt sich vor allem um Beton und Stahl aus dem AKW. Bis vor kurzem wäre Bauschutt mit so geringer Strahlung direkt ins Recycling gegeben worden. Doch die Grenzwerte für Radioaktivität wurden verschärft.
30 Jahre abklingen
Diese schärferen Grenzwerte erhöhen den Schutz der Bevölkerung vor Strahlung. Für die BKW bedeutet dies, dass dieser leicht radioaktive Bauschutt separat gelagert werden muss. Und zwar 30 Jahre lang. Danach ist die Strahlung so weit abgeklungen, dass das Material ins Recycling oder in eine herkömmliche Deponie gegeben werden kann. Die temporären Lager werden denn auch Abklinglager genannt.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag in der revidieren Kernenergieverordnung den rechtlichen Rahmen für solche Abklinglager neu festgelegt. Sie brauchen eine Baubewilligung der Standortgemeinde oder des Kantons. Für die Betriebsbewilligung ist die Atomaufsicht Ensi zuständig. Es wurde auch ausdrücklich festgelegt, dass solche Abklinglager ausserhalb des AKW-Geländes erstellt werden können.
Einen Standort für das Abklinglager habe die BKW noch nicht ins Auge gefasst, sagt Philipp Hänggi, Leiter Nuklear der BKW. Man warte ab, bis die Atomaufsicht Ensi die Anforderungen an Abklinglager konkret festgelegt habe. Aus Sicht der BKW könnte dies «eine normale Industriehalle» sein. Spezielle Abschirmungen seien angesichts der sehr tiefen Strahlung nicht nötig. Sicherstellen müsse man vor allem, dass niemand unbefugt Material aus dem Abklinglager entwende.
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