Grosser Rat erlaubt gestaffelte Abstimmungen im Jura
Die Abstimmungen zur Kantonszugehörigkeit von fünf bernjurassischen Gemeinden können an zwei verschiedenen Tagen stattfinden.

Der bernische Grosse Rat hat jenes Gesetz verabschiedet, das fünf bernjurassischen Gemeinden kommunale Abstimmungen über die künftige Kantonszugehörigkeit erlaubt. Das Gesetz als Ganzes blieb völlig unbestritten.
Viel zu reden gab aber am Dienstag im Berner Rathaus die Frage, ob die fünf Gemeinden an einem einzigen Tag abstimmen müssen oder ob im Gesetz zwei mögliche Abstimmungstermine verankert werden sollen. Der Grosse Rat entschied sich schliesslich für zwei Termine.
Mit 108 zu 42 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte das Kantonsparlament einen Antrag der beiden bernjurassischen Grossräte Dave von Kaenel (FDP/Villeret) und Roland Benoit (SVP/Corgémont) ab, welche alle Abstimmungen an einem einzigen Tag wollten.
Der Tenor der Ratsmehrheit lautete, vier kleine Nachbargemeinden von Moutier hätten zwei Abstimmungstermine gewünscht. Sie hätten erklärt, sie wollten ihre Abstimmungen nur durchführen, falls sich zuerst Moutier für einen Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen habe. Dieser Wille sei zu respektieren.
Bei einem einzigen Abstimmungstermin drohten Rekurse, hiess es auch. Von Kaenel und Benoit hielten dem entgegen, auch bei einem Abstimmungstermin bleibe die Gemeindeautonomie gewahrt. Der bernische Grosse Rat habe im Juni 2015 noch einen einzigen Abstimmungstermin gefordert.
Nach dem Entscheid des Berner Kantonsparlaments ist nun klar, dass es - voraussichtlich Mitte 2017 - in Moutier zu einer kommunalen Abstimmung zur künftigen Kantonszugehörigkeit kommt. Je nach Resultat in Moutier stimmen dann eventuell auch Belprahon, Grandval, Crémines und Sorvilier ab.
Drei Monate nach erster Abstimmung
Der Grosse Rat bestimmte auch, dass die allfälligen zweiten Gemeindeabstimmungen drei Monate nach der Abstimmung in Moutier über die Bühne gehen müssen. Damit setzte sich die Deputation, also das grossrätliche Gremium französischsprachiger Grossräte aus Berner Jura und Seeland, mit einem Antrag durch.
Sie argumentierte, auf diese Weise werde einem allfälligen «Abstimmungstourismus» von Vornherein der Riegel geschoben. Also der Versuchung von Bürgern, zuerst in einer Gemeinde abzustimmen, dann die Schriften zu verlegen und nochmals in einer anderen Gemeinde an die Urne zu gehen.
Nur Moutier wollte 2013 wechseln
Die beiden Kantone Bern und Jura hatten 2012 zusammen mit dem Bund vereinbart, dass in einer ersten Phase die Stimmbevölkerungen des Kantons Jura und des Berner Juras über ein Verfahren zur Einleitung eines neuen, grösseren Kantons Jura abstimmen können. Dies zur Lösung der seit Jahrzehnten schwelenden Jurafrage.
Bei dieser im November 2013 gleichzeitig durchgeführten kantonalen Abstimmung im Kanton Jura und der regionalen Abstimmung im Berner Jura sprach sich das jurassische Volk klar für einen neuen, grösseren Kanton Jura aus. Im Berner Jura sagte 72 Prozent der Bevölkerung Nein zur Einleitung dieses Verfahrens.
Die drei Partner hatten zuvor abgemacht, dass nach diesen beiden Abstimmungen bernjurassische Gemeinden - unabhängig vom Ausgang der zwei Urnengänge - kommunale Abstimmungen zur Kantonszugehörigkeit durchführen können. Moutier war im November 2013 die einzige bernjurassische Gemeinde, welche sich für den Kantonswechsel aussprach. In Belprahon kam es zu einer Pattsituation.
Wenn sich nun 2017 eine oder mehrere bernische Gemeinden für einen Kantonswechsel aussprechen, müssen die beiden Kantone Bern und Jura ein Konkordat und eine interkantonale Vereinbarung aushandeln. In diesen Papieren regeln die beiden Kantone alle Einzelheiten.
Das Konkordat kommt anschliessend in beiden Kantonen zur Abstimmung. Nehmen es die Stimmberechtigten in beiden Kantonen an, wird das Konkordat der Bundesversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
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