Hausverkäufer sollen nicht zum Energiesparen gezwungen werden
Die Baukommission des bernischen Grossen Rates lehnt das Ausstellen eines obligaten Energieausweises beim Hausverkauf ab.

Wenn jemand im Kanton Bern ein Haus verkauft, soll er oder sie nicht dazu verpflichtet werden, einen Energieausweis für dieses Gebäude zu erstellen. Dieser Meinung ist die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) des bernischen Grossen Rats.
Wie der Grosse Rat am Freitag mitteilte, lehnt die Kommission die Ausweispflicht «im Hinblick auf eine gute politische Abstützung der Gesetzesrevision» ab. Es gelte auch, die Debatten der ersten Lesung zu berücksichtigen.
Im November hatte sich der bernische Grosse Rat erstmals über die Revision des kantonalen Energiegesetzes gebeugt. Im März steht die zweite Lesung der Gesetzesrevision auf dem Programm. Deshalb beschäftigte sich die BaK mit diesem Gebäudeenergieausweis der Kantone oder Geak, wie er abgekürzt heisst. Die Berner Regierung schlägt vor, die Geak-Pflicht anlässlich der Revision im Gesetz zu verankern.
Referendum angedroht
In der ersten Lesung hatte der Grosse Rat dem revidierten Energiegesetz mit 83 zu 59 Stimmen zugestimmt, gegen den Willen von SVP und FDP. Die Wirtschaftsverbände kündigten noch am Tag der Abstimmung vorsorglich das Referendum an für den Fall, dass die Revision auch die zweite Lesung überstehen sollte. Sie hatten vor der Beratung darauf hingewiesen, dass sich das Berner Volk im Jahr 2011 bei einer Variantenabstimmung gegen ein neues Energiegesetz mit Geak und für einen Volksvorschlag ohne diesen Ausweis aussprach. Offensichtlich ist diese Referendumsdrohung gemeint, wenn die BaK sagt, es gelte, die Gesetzesvorlage politisch gut abzustützen.
«Ja, aber» zu Eigenstromerzeugung
In der ersten Gesetzeslesung vom November war auch umstritten, ob Besitzer von Neubauten künftig einen Teil der Elektrizität, die sie benötigen, auf ihren Häusern selbst erzeugen müssen. Weil dazu diverse Änderungsanträge eingereicht wurden, schickte der Grosse Rat diese Bestimmungen für eine vertiefte Beratung zurück in die BaK.
Diese wird dem Grossen Rat nun beantragen, dass bei Neubauten ein Teil des benötigten Stroms selbst erzeugt werden muss - so wie das der Regierungsrat vorschlug. Allerdings soll diese Pflicht ganz oder teilweise kompensiert werden können. Auf Anfrage sagte dazu BaK-Präsident Blaise Kropf (Grüne/Bern), beispielsweise könnten Gebäudedämmungen oder der Einbau von Wärmepumpen als Kompensation dienen. (sda)
Erstellt: 09.02.2018, 15:15 Uhr
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