Abschied von der Ölheizung wird stärker belohnt
Ab Montag vergibt der Kanton Bern die Energie-Fördergelder nach neuen Regeln. Profitieren werden Eigentümer kleinerer Häuser, sowie Firmen, die Ladestationen installieren.

Um mehr Hausbesitzer zu ermuntern, ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundliches Heizsystem zu ersetzen, vergibt die Kantonsregierung die Fördergelder für energetische Sanierungen nach neuen Regeln. Die Änderungen, die Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) am Freitag bekanntgab, gelten schon ab kommendem Montag.
Er habe erlebt, sagte Neuhaus, dass der Kanton hohe Förderbeiträge für Gebäudesanierungen auszahlte, «und der Eigentümer hat dann doch eine neue Ölheizung installiert». Dies entsprach den bisherigen Regeln. Denn es galt der Grundsatz: Zuerst soll das Haus besser isoliert werden, erst dann kommt die Frage der Heizung. Bisher wurde der Löwenanteil der Fördergelder für Sanierungen bezahlt, die den Energieverbrauch senken. Nun soll der Abschied von der Ölheizung (und von der stromfressenden reinen Elektroheizung) stärker gefördert werden.
Ersatz Öl- oder Elektroheizung durch alternatives Heizsystem: Wer stattdessen neu mit Holz oder einer Wärmepumpe heizt oder sich an ein Fernwärmenetz anschliesst, erhält neu vom Kanton pauschal 10000 Franken. Das ist eine massive Aufstockung der bisherigen Pauschalen ab 4500 Franken. Davon profitieren vor allem die Besitzer von Einfamilienhäusern oder kleiner Mehrfamilienhäuser. Für die Eigentümer grosser Wohneinheiten bleiben die Förderansätze gleich. Die Bevorzugung der kleinen Eigentümer wurde damit begründet, dass viele von ihnen weiterhin alte mit neuen Ölheizungen ersetzen würden.
Kürzung der Beiträge alleine für bessere Isolation: Wer sein Gebäude zwar besser isoliert, aber weiter mit einer Elektroheizung oder Öl heizt, dem werden die Förderbeiträge gekürzt: bis zur Hälfte bei Mehrfamilienhäusern oder noch stärker bei Geschäftsbauten. Je besser isoliert wird, desto geringer fällt die prozentuale Kürzung aus. Wer nach der Sanierung mit erneuerbarer Energie heizt, erhält weiterhin Fördergelder in bisheriger Höhe, wenn er besser isoliert. Wichtig: Wer mit Erdgas heizt oder auch neu eine Gasheizung installiert, ist von der Kürzung nicht betroffen, wie es auf Nachfrage des «Bund» hiess. Dies, weil Gasheizungen erheblich weniger CO2 ausstossen (zudem kann Biogas verwendet werden).
Keine Fördergelder für Minergie-Neubau mit Ölheizung: Da diese Gebäude sehr wenig Energie brauchen, dürfte es nicht schwierig sein, auf eine Ölheizung zu verzichten.
Neue Fördergelder für Ladestationen für E-Autos: Bisher wurden nur Ladestationen für Elektrobusse des ÖV unterstützt. Neu auch solche von Firmen für Elektroautos. Bedingung ist, dass die Ladestation öffentlich zugänglich und signalisiert ist. Zudem muss der Strom für die Elektroautos aus erneuerbaren Quellen stammen.
Fazit: Die neuen Regeln sind budgetneutral, es ist ein Nullsummenspiel. Profitieren werden Eigentümer kleinerer Häuser, die sich von ihrer Öl- oder Elektroheizung trennen. Ebenso Firmen, die Ladestationen betreiben. Wer hingegen sein Haus nur isoliert, erhält weniger Fördergelder. Der Kanton hofft, mit dem neuen Förderregime 20 bis 25 Prozent mehr CO2 einzusparen als mit dem bisherigen.
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