Im Gegensatz zum Gemeinderat fordert die SP, die Wirkung von Videoüberwachung erst einmal drei Jahre zu testen.
Übernächste Woche diskutiert der Berner Stadtrat die Frage, ob in der Stadt Bern Videoüberwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich ermöglicht werden soll. Auf der Traktandenliste steht der gemeinderätliche Entwurf eines Videoreglements, das Zuständigkeiten und Abläufe festlegt. Dem kantonalen Recht entsprechend ist darin unter anderem eine Evaluation der Wirksamkeit der Kameras alle fünf Jahre vorgesehen.
Das ist den Kamera-Skeptikern nicht genug. In einem Postulat fordert die SP, dass vor einer möglichen definitiven Installation von Videokameras ein dreijähriger Pilotversuch durchgeführt wird. «Videoüberwachung ist umstritten. Die Auswirkungen auf die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl lassen sich nicht nachweisen», begründet SP-Stadträtin Leyla Gül den Vorstoss. Ein Probelauf ohne definitive Einführung sei deshalb unerlässlich.
Nause will nicht doppelt prüfen
Nun liegt die gemeinderätliche Antwort auf den Vorstoss vor. Daraus wird ersichtlich: Die Stadtregierung hält nichts von der Idee eines Pilotversuchs. Die kantonale Gesetzgebung alleine stelle bereits sicher, dass die Wirksamkeit der Videokameras geprüft werde. «Weil wir sowieso alle Kamerastandorte regelmässig evaluieren müssen, ist jedes Projekt gleichzeitig ein Pilotprojekt», sagt Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP). Und weiter: «Wenn wir nun auch noch auf Gemeindeebene eine Evaluation vorschreiben, dann müssen wir die Wirkung der Kameras zweifach prüfen, einmal nach drei und einmal nach fünf Jahren.» Es sei nicht sinnvoll, wenn kommunales und kantonales Recht auseinandergingen. Überdies: «Auch wenn erst einmal ein Pilotprojekt gemacht werden soll, braucht es dazu ein gültiges Videoreglement.»
Die SP steht mit ihrer Forderung indes nicht alleine da. In eine ähnliche Richtung geht ein Antrag der vorberatenden Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt (FSU). Sie beantragt ebenfalls, dass die erste Evaluation bereits nach drei und nicht erst nach fünf Jahren erfolgt. Zudem soll im Reglement explizit festgehalten werden, dass Kameras, deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann, wieder abmontiert werden. «Der Antrag ist ein Versuch, sicherzustellen, dass das Videoreglement nicht missbraucht werden kann», erklärt Kommissionsreferentin Rania Bahnan Büechi (GFL). Die Tatsache, dass die technischen Möglichkeiten der Videoüberwachung noch neu seien, schüre Ängste.
Auch dem Kommissionsantrag steht Reto Nause skeptisch gegenüber. «Eine fünfjährige Betriebszeit vor der Evaluation ist sicherlich besser, weil dann verlässlichere Aussagen zur Wirkung möglich sind», sagt er. Würde der Stadtrat der zusätzlichen Sicherung zustimmen, wäre dies aber bloss «ein Schönheitsfehler». Wichtig sei das Reglement an sich. Dieses unterstützt die FSU-Kommission.
Externe oder interne Prüfung?
Im SP-Vorstoss wird zudem gefordert, die Wirksamkeit der Kameras sei von einer externen Stelle auszuwerten. Das Reglement sieht den Gemeinderat als Evaluationsinstanz vor. Dies sei ebenfalls von der kantonalen Gesetzgebung so vorgegeben, sagt Nause dazu. «Genauso wie alles andere Materielle zum Thema auch.» Würde zum Beispiel der Stadtrat mit der Evaluation der Kamerastandorte betraut, dann würde sich die Legislative zu stark «ins operative Geschäft» einmischen, so Nause.
Das Videoreglement und verschiedene Vorstösse zum Thema sind für die Stadtratssitzung vom 21. Oktober traktandiert.
Am kommenden Mittwoch wird sich das Bundesgericht in Lausanne mit der Videoüberwachung im Kanton Bern befassen. In einer öffentlichen Sitzung berät es über eine Beschwerde der SP Kanton Bern und der Grünen Kanton Bern gegen die regierungsrätliche Videoverordnung. Ohne gesetzliche Grundlage und entgegen dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, so kritisieren SP und Grüne, habe die Regierung in ihrer Verordnung die sogenannte «Echtzeitüberwachung» an öffentlichen Orten zugelassen. Das zugrunde liegende Polizeigesetz erlaube aber keine konstante Live-Überwachung des öffentlichen Raums oder öffentlicher Gebäude, sondern lediglich eine nachträgliche Auswertung von Videoaufnahmen zur Aufklärung von Straftaten. SP und Grüne verlangen darum vom Bundesgericht, die Bestimmung über die Echtzeitüberwachung aus der bernischen Videoverordnung zu streichen. Der bernische Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) dagegen stellt sich auf den Standpunkt, dass die Echtzeitüberwachung «eine absolute Selbstverständlichkeit» sei und im kantonalen Polizeigesetz durchaus eine ausreichende Gesetzesgrundlage finde.
Der Bund
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