Nothilfe im VergleichBern ist streng
Für abgewiesene Asylsuchende sind die Gesetzgebungen je nach Kanton unterschiedlich. In Bern und Zürich sind die Bestimmungen deutlich strikter als in Basel-Stadt.

88 Wohncontainer dienen in Biel-Bözingen als Rückkehrzentrum für abgewiesene Asylsuchende.
Foto: Adrian Moser
Abgewiesene Asylsuchende haben in der Schweiz ein Recht auf Nothilfe. Dieses wird in den Kantonen jedoch sehr unterschiedlich umgesetzt. Während Bern und Zürich ein harter Umgang mit Nothilfebezügern nachgesagt wird, schlägt der Kanton Basel-Stadt einen anderen Weg ein.