Gastbeitrag zum AsylwesenAsylanhörungen sind auszusetzen
Der Gesundheitsschutz für Gesuchsteller und Bundesangestellte ist mangelhaft.

Jede Krise hat ihre Wörter. Ein wichtiges Wort in der Corona-Krise: «vulnerable Menschen»; ältere, bereits kranke, daher schutzbedürftige, also schützenswerte Personen. Die Empfehlung zu ihrem, zu unserem Schutz: Bleibt zu Hause, haltet Abstand. Das gilt auch und gerade für jene Menschen, die bei uns Schutz suchen und in ein Verfahren geschleust werden, um ihr Asylgesuch zu prüfen.
Sie werden in Bundesasylzentren eingewiesen. Der Ort des Verfahrens, das Bundesasylzentrum, ist eng. Im Lauf des Verfahrens gibt es Befragungen, bei denen fünf Personen in kleinen Räumen stundenlang ausharren. Bei Asylgesuchen, die vor März 2019 eingereicht worden sind, finden die Befragungen im Staatssekretariat für Migration (SEM) in Wabern statt; da kommt die Anreise im öffentlichen Verkehr hinzu, von dessen Benutzung abgeraten wird. Unter diesen Verhältnissen ist es unmöglich, die Krisenregel einzuhalten: Distanz. Deutschland hat aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Asylanhörungen ausgesetzt. In der Schweiz gehen die Verfahren weiter: mit einem Plexiglasschild hier, etwas mehr Abstand dort, aber ohne wesentlichen Schutz für die betroffenen Personen. Zu diesen gehören auch die Angestellten des Migrationsamts, Übersetzer und die Vertretung von Hilfswerken.
Der Entscheid im Verfahren unterliegt der Beschwerde. Eine Beschwerde zu verfassen, ist unter normalen Umständen herausfordernd, in Zeiten des Shutdowns praktisch unmöglich: kein physischer Kontakt, schwierige Verständigung via Mail, Telefon oder Skype, stark eingeschränkte Verfügbarkeit von Übersetzerinnen, Homeoffice der meisten Mitarbeitenden von Hilfswerken. Wie kann so seriös gearbeitet werden? Zum fehlenden Gesundheitsschutz kommt der praktisch unmögliche Rechtsschutz. Verschiedene Rechtsberatungsstellen mussten ihr Angebot reduzieren oder einstellen.
Der Bundesrat will für die Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den Zentren mehr Platz schaffen. Das hilft sicher fürs Erste. Er verlängerte die Beschwerdefrist von 7 auf 30 Arbeitstage. Das ist zu begrüssen. Am Asylverfahren selbst und an den Anhörungen hält er fest. An diesen sollen sich physisch auf mehr Raum weniger Personen beteiligen; die Vertretungen der Hilfswerke können, müssen aber nicht mehr teilnehmen. Seine Begründung: Eine Überlastung des Systems nach einem Corona-bedingten Unterbruch soll vermieden werden.
Wenn uns der Rechtsstaat lieb ist, gibt es nur eines: die Aussetzung der Verfahren während der Zeit, in der wegen Corona eine ausserordentliche Lage besteht. Es geht um einen Aufschub. Dieser verschafft niemandem ein Vorrecht. Er ändert nichts am Verfahren an sich. Aber er schützt die betroffenen Personen. Werden die Anhörungen weitergeführt, wäre das ein Verstoss gegen die Menschenrechte und den Gesundheits- und Rechtsschutz.
Die Autoren gehören der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl und Ausländerrecht an.
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