Arbeitsprogramm für Sozialhilfe ist zumutbar
Eine arbeitslose Frau hält den Integrationskurs der Zürcher Sozialbehörde für erniedrigend. Doch die Gerichte sehen das anders.

Als menschenverachtend empfindet es Frau X., dass sie als Sozialhilfebezügerin in der Stadt Zürich die sogenannte Basisbeschäftigung absolvieren muss. Die Basisbeschäftigung der Sozialen Einrichtungen mit Sitz an der Aemtlerstrasse dauert vier Wochen mit täglich sechs Stunden und kombiniert eine handwerkliche Tätigkeit mit regelmässigen Gesprächen und Abklärungen, die von Fachleuten aus dem Sozialbereich geführt werden. Die Basisbeschäftigung ist für alle obligatorisch, die in Zürich Sozialhilfe beziehen und arbeitsfähig sind. Ziel ist die Integration in die Arbeitswelt, sei es über eine Personalvermittlung, gemeinnützige Arbeit oder einen Teillohnjob.