Am Schluss zahlt immer der Kunde
Die meisten Banken geben Produktvergütungen nach wie vor nicht an alle Kunden weiter. Die Kunden willigen indirekt ein, über das Kleingedruckte in den Geschäftsbedingungen.

Ein Teil der Credit-Suisse-Kunden reagiert empört auf das neue Depotreglement der Bank: «Ich empfinde das als schamlose Nötigung», wettert einer. «Ich fühle mich erpresst und hilflos», reagiert ein anderer. Was sie ärgert, ist der neu formulierte Artikel 7 mit dem Titel «Gebühren und Entschädigungen der Bank». Es geht um jene Gelder, die Dritte der Bank zahlen als Entgelt dafür, dass diese ihre Anlageprodukte an die Kunden vermittelt – man spricht vereinfacht von Retrozessionen oder kurz Retros. Artikel 7 ist von 4 auf neu 80 Zeilen explodiert. Ausführlich erklärt die Bank, dass sie «im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen» von Dritten Entschädigungen aller Art erhalte. Sie schreibt, dass diese Vergütungen produktabhängig sind und sich in der Regel am Anlagevolumen orientieren. Und sie listet auf, in welchen prozentualen Bandbreiten sich die Entschädigungen bewegen.