Abtreibung aus Notlage soll weiterhin finanziert werden
Abtreibungen aus einer Notlage werden von der Krankenkasse finanziert. Christlich-konservative Kreise möchten diesem Umstand Einhalt gebieten – und scheitern nun vor dem Bundesrat mit ihrer Initiative.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» zur Ablehnung. Die Regierung will, dass auch künftig «moralische, religiöse oder sozialethische und nicht finanzielle Kriterien» bei einem Entscheid für oder wider eine Abreibung im Vordergrund stehen.
Der Bundesrat will die bestehende Regelung, welche 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von 72 Prozent vom Volk angenommen wurde, nicht ändern. Ziel der so genannten Fristenregelung war, Gesetz und Realität in Einklang zu bringen.
Bezahlung unter Bedingung
Ein Schwangerschaftsabbruch ist seither in den ersten zwölf Wochen nach der letzten Periode straflos, wenn die Schwangere eine Notlage geltend macht und sich vom Arzt eingehend beraten lässt. Der Eingriff wird erst dann von der Grundversicherung finanziert.
Es sei richtig, dass die geltende gesetzliche Regelung nicht nur die Voraussetzungen für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch unter sicheren Bedingungen festschreibe, sondern auch die Finanzierung umfasse, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Finanzielle Kriterien dürften bei einem Schwangerschaftsabbruch nicht im Vordergrund stehen, hält der Bundesrat fest.
Das Initiativkomitee aus christlich-konservativen Kreisen fordert mit seiner Initiative, dass Abtreibungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden.
SDA/mrs
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