200'000 Berner Daten laut Datenschützer widerrechtlich erfasst
Im Kanton Bern haben die Gemeinden in Sachen Religionszugehörigkeit ihrer Einwohner 200'000 Daten widerrechtlich erfasst.

Die Vernetzung von Gross-Datenbanken solle den Angestellten von Bund, Kantonen und Gemeinden die Arbeit erleichtern, schreibt der bernische Datenschutzbeauftragte Markus Siegenthaler in einer Mitteilung zum Jahresbericht 2013 seiner Stelle. Für den Datenschutz ergäben sich dadurch aber neue Probleme.
Konkret erfassten die bernischen Gemeinden laut Siegenthaler in der Datenbank Geres nicht nur die Mitglieder von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften, sondern auch von Personen ohne Religion oder Mitglieder anderer Kirchen. Das ist ihm zufolge nicht zulässig.
Siegenthaler hat die Gemeinden aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen. Religionslose Personen und Mitglieder der vom Staat nicht anerkannten Gemeinschaften sollen künftig mit einem einheitlichen Code in der Geres-Datenbank erfasst werden. Diese Datenbank vereinigt die Einwohnerkontrolldaten aller Gemeinden des Kantons Bern.
Keine konkreten Nachteile bekannt, aber. . .
Laut Siegenthaler stiess sein Team auf das Problem mit Geres, weil sich eine Gemeinde an ihn richtete. Es hätten sich keine Bürgerinnen oder Bürger an ihn gewandt, sagte er auf Anfrage. Insofern seien ihm keine konkreten Nachteile dieser unzulässigen Erfassung von Daten bekannt.
Es könne aber sein, dass Leute hätten Nachteile in Kauf nehmen müssen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Dies etwa, wenn sich jemand auf einem Amt bewerbe und die Behörde im Computer sehe, dass diese Person dieser oder jener Religion angehöre.
Problematische «Clouds»
Weiterhin ein Thema für den bernischen Datenschutzbeauftragten war im vergangenen Jahr die Videoüberwachung - im konkreten Fall die Überwachung vor einem Spital. Diesbezüglich hielt der kantonale Datenschützer fest, dass diese Aufnahmen dem ärztlichen Berufsgeheimnis unterstehen, weil immer auch Patientinnen und Patienten erfasst werden.
Auch die Sicherheit von Schuldaten waren dem Datenschutzbeauftragten ein Anliegen. Er weist in der Mitteilung darauf hin, dass es der Vereinigung der Schweizer Datenschützer kürzlich gelungen ist, mit dem Softwaregiganten Microsoft eine Vereinbarung abzuschliessen.
So können Schweizer Schulen den sogenannten Cloud-Dienst 365 von Microsoft nach einer Anpassung datenschutzrechtlich unbedenklich einsetzen. An sich seien Computerprogramme, die die Daten nicht auf dem Rechner selber, sondern auf dem Internet - in einer «Cloud» - speichern, problematisch, sagt Siegenthaler.
SDA/gbl
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