Pia Wertheimer
Stv. Ressortleiterin Zürich


Der Schloss-Deal

Aktualisiert am 20.01.2012 10 Kommentare

Kurz vor der Milliardenpleite hat Rolf Erb das Schloss Eugensberg seinen Zwillingen überschrieben. Die Gläubiger wollen das Anwesen zurück. Doch der Angeklagte will damit Schulden beglichen haben.

Zankapfel: Das Bezirksgericht Winterthur wird entscheiden müssen, ob Schloss Eugensberg in die Konkursmasse fällt.

Zankapfel: Das Bezirksgericht Winterthur wird entscheiden müssen, ob Schloss Eugensberg in die Konkursmasse fällt.
Bild: Rolf Erb

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Die Erb-Pleite

Die Erb-Pleite
Im Jahr 2003 ging die Erb-Gruppe mit über zwei Milliarden Franken Schulden in den Konkurs. Betroffen waren 80 Firmen.

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Die Besitzer von Schloss Eugensberg

  • Eugène de Beauharnais (1781 bis 1824) liess 1819 das Schloss am Bodensee erbauen und zog 1821 ein. Er trug die Titel Vicomte de Beauharnais, 1. Herzog von Leuchtenberg, Fürst von Eichstätt, Vizekönig von Italien. Er war der Sohn aus erster Ehe der späteren französischen Kaiserin Joséphine und damit Napoleon I. Stiefsohn.

  • 1824 erbte Prinzessin Eugénie von Hohenzollern-Hechingen das Anwesen.

  • 1834 kauft der Augsburger Heinrich von Kiesow aus Augsburg das Schloss.

  • 1857 erwirbt Graf Wilhelm von Reichenbach-Lessonitz Eugensberg und schenkt es seiner Frau.

  • Ihre Tochter Pauline erbt das Gut im Jahr 1912.

  • 1915 wechselt es bereits wieder den Besitzer: Hippolyt Saurer-Hegner kauft das Schloss.

  • 1939 wird der Eugensberg in eine Stiftung umgewandelt und ist der Öffentlichkeit zugänglich.

  • 1944 wird die Stiftung wieder aufgelöst, neu ist die Witwe Saurer-Hegner Besitzerin.

  • Ihr kauft es der Diakonieverband Ländli in Oberägeri 1948 ab und richtet auf dem Anwesen ein Erholungsheim ein.
  • Vierzig Jahre später wird der Heimbetrieb wieder eingestellt. Eugensberg bleibt ab 1988 leer.

  • 1990 kauft die Familie Erb das Anwesen.

  • Korrektur-Hinweis

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    Am Montag steht der älteste Spross des Erb-Imperiums in Winterthur vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Gerichtspräsident Bernhard Sager wird nicht nur die Tatbestände des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung beurteilen müssen. Rolf Erb wird zudem mehrfache Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung vorgeworfen. Zankapfel ist dabei unter anderem Schloss Eugensberg.

    Ein Anwesen von rund 100 Hektaren, auf dem unter anderem ein Gutshof und ein Rosenhäuschen steht – vor allem aber ein imposantes Schloss mit Pool und einem kleinen Rundtempel. Über den Wert des Gutes gehen die Meinungen auseinander. Es wird zwischen 20 und 50 Millionen geschätzt. Besitzer sind kurz vor ihrem ersten Geburtstag die beiden Erb-Söhne. Geht es nach dem Staatsanwalt, hat Rolf Erb die Gläubiger geschädigt, indem er das Anwesen kurz vor dem Zusammenbruch des Familienimperiums den Zwillingen schenkte.

    Lebenslängliches Nutzungsrecht für den Vater

    Der Angeklagte hat laut einem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag am 11. Februar 2003 das Anwesen der Hugo Erb AG, hinter welcher die Erbfamilie stand, gekauft. Der vereinbarte Kaufpreis belief sich damals auf 27 Millionen Franken. Die Staatsanwaltschaft wirft Rolf Erb vor, den geschuldeten Betrag nie beglichen zu haben.

    Am 1. April 2003 übertrug der ältere Erb-Sohn Schloss Eugensberg seinen Söhnen und räumte sich ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht ein. Die Staatsanwaltschaft bringt in der Anklageschrift vor, dass Erb als Mitglied des Verwaltungsrates der Hugo Erb AG zu diesem Zeitpunkt um die desolate finanzielle Lage der Firma wusste und mit dieser Schenkung das Anwesen vor den Gläubigern retten wollte.

    Ganz anders schildert eine gut informierte Quelle aus dem Umfeld der Familie Erb den Vorgang. Im Privatbesitz der Familie befanden sich drei Gesellschaften: seit 1969 die Schlosshof Immobilien AG und die Immobiliengesellschaft Rothen AG sowie seit 1989 die Talbach AG. Deren Gewinne seien immer in den Cashpool der Erb-Gruppe geflossen. Damit sei die Hugo Erb AG in der Schuld dieser drei privaten Immobiliengesellschaften gewesen. Laut der Quelle von DerBund.ch/Newsnet habe sich insgesamt ein Betrag von 27 Millionen Franken angehäuft.

    Verwaltungsratshonorare für die Erb-Söhne

    Hugo Erb wollte das Schloss auf seine Enkel übertragen. Der Kaufpreis für das Schloss sollte mit der Forderung der privaten Gesellschaften gegenüber der Hugo Erb AG getilgt werden. Zuerst wurden die Privatfirmen auf die Kinder übertragen, später folgte das Schloss. Dann schlug der Pleitegeier zu.

    Weil Rolf Erb der Meinung war, dass mit dem Schloss die Schulden der Hugo Erb AG gegenüber den privaten Unternehmen der Erbs beglichen waren, hätten die drei Firmen im Konkursverfahren der Hugo Erb AG keine Forderungen mehr gestellt. Rückblickend sei fatal gewesen, dass der Patron dieses Geschäft über seinen Sohn Rolf abwickelte. «Das hätte er nie getan, hätte er mit dem Konkurs des Unternehmens und seines Sohnes gerechnet», sagt die Quelle, die ungenannt bleiben will.

    80'000 Franken Honorar

    Heute existiert von den drei privaten Firmen nur noch die Schlosshof Immobilien AG. In ihrem Besitz befinden sich verschiedene Liegenschaften in Winterthur, unter anderem das Zentrum Töss. Während das Aktienkapital den beiden Buben gehört, sitzen ihr Onkel Christian und ihr Vater Rolf Erb im Verwaltungsrat und führen die Gesellschaft.

    Die gut unterrichtete Quelle von DerBund.ch/Newsnet bestätigt, dass den Brüdern ein Verwaltungsratshonorar in der Höhe von rund 80'000 und 40'000 Franken bezahlt werde – Zahlen, welche der «Blick» gestern publizierte. Zutreffend seien auch die jährlichen Autospesen von 12'000 Franken, die Rolf Erb in Rechnung stellt – für einen zehnjährigen Mercedes, wie die Quelle festhält. Der Betrag stamme aus dem Jahr 2007. (DerBund.ch/Newsnet)

    Erstellt: 20.01.2012, 12:33 Uhr

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    10 Kommentare

    Frank Zuffnik

    20.01.2012, 13:31 Uhr
    Melden 44 Empfehlung 0

    Warum koennen die Abzocker tun was sie tun? Ganz einfach: Weil man sie laesst. Und was macht der oberste Souveraen, das Volch? Es hat immer Recht, wird immer abgezockt und sorgt mit seinem Glauben daran er gehoere auch dazu "wenns den Reichen gut geht, dann gehts den Reichen gut" bei allen Abstimmungen dafuer, dass es den Reichen gut geht und jammert dann nachher vor sich hin. Patridioten! Antworten


    Keller Hans

    20.01.2012, 13:57 Uhr
    Melden 28 Empfehlung 0

    Als KMU, in der gleichen Branche, mit über 25 Jahren Erfahrung, kann ich mit der Bank um einen Fr. 50.000.-- Blankokredit kämpfen und Bilanzen bringen. Was mach ich falsch? Antworten