Der Schloss-Deal
Aktualisiert am 20.01.2012 10 Kommentare
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Die Besitzer von Schloss Eugensberg
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Am Montag steht der älteste Spross des Erb-Imperiums in Winterthur vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Gerichtspräsident Bernhard Sager wird nicht nur die Tatbestände des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung beurteilen müssen. Rolf Erb wird zudem mehrfache Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung vorgeworfen. Zankapfel ist dabei unter anderem Schloss Eugensberg.
Ein Anwesen von rund 100 Hektaren, auf dem unter anderem ein Gutshof und ein Rosenhäuschen steht – vor allem aber ein imposantes Schloss mit Pool und einem kleinen Rundtempel. Über den Wert des Gutes gehen die Meinungen auseinander. Es wird zwischen 20 und 50 Millionen geschätzt. Besitzer sind kurz vor ihrem ersten Geburtstag die beiden Erb-Söhne. Geht es nach dem Staatsanwalt, hat Rolf Erb die Gläubiger geschädigt, indem er das Anwesen kurz vor dem Zusammenbruch des Familienimperiums den Zwillingen schenkte.
Lebenslängliches Nutzungsrecht für den Vater
Der Angeklagte hat laut einem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag am 11. Februar 2003 das Anwesen der Hugo Erb AG, hinter welcher die Erbfamilie stand, gekauft. Der vereinbarte Kaufpreis belief sich damals auf 27 Millionen Franken. Die Staatsanwaltschaft wirft Rolf Erb vor, den geschuldeten Betrag nie beglichen zu haben.
Am 1. April 2003 übertrug der ältere Erb-Sohn Schloss Eugensberg seinen Söhnen und räumte sich ein lebenslängliches Nutzniessungsrecht ein. Die Staatsanwaltschaft bringt in der Anklageschrift vor, dass Erb als Mitglied des Verwaltungsrates der Hugo Erb AG zu diesem Zeitpunkt um die desolate finanzielle Lage der Firma wusste und mit dieser Schenkung das Anwesen vor den Gläubigern retten wollte.
Ganz anders schildert eine gut informierte Quelle aus dem Umfeld der Familie Erb den Vorgang. Im Privatbesitz der Familie befanden sich drei Gesellschaften: seit 1969 die Schlosshof Immobilien AG und die Immobiliengesellschaft Rothen AG sowie seit 1989 die Talbach AG. Deren Gewinne seien immer in den Cashpool der Erb-Gruppe geflossen. Damit sei die Hugo Erb AG in der Schuld dieser drei privaten Immobiliengesellschaften gewesen. Laut der Quelle von DerBund.ch/Newsnet habe sich insgesamt ein Betrag von 27 Millionen Franken angehäuft.
Verwaltungsratshonorare für die Erb-Söhne
Hugo Erb wollte das Schloss auf seine Enkel übertragen. Der Kaufpreis für das Schloss sollte mit der Forderung der privaten Gesellschaften gegenüber der Hugo Erb AG getilgt werden. Zuerst wurden die Privatfirmen auf die Kinder übertragen, später folgte das Schloss. Dann schlug der Pleitegeier zu.
Weil Rolf Erb der Meinung war, dass mit dem Schloss die Schulden der Hugo Erb AG gegenüber den privaten Unternehmen der Erbs beglichen waren, hätten die drei Firmen im Konkursverfahren der Hugo Erb AG keine Forderungen mehr gestellt. Rückblickend sei fatal gewesen, dass der Patron dieses Geschäft über seinen Sohn Rolf abwickelte. «Das hätte er nie getan, hätte er mit dem Konkurs des Unternehmens und seines Sohnes gerechnet», sagt die Quelle, die ungenannt bleiben will.
80'000 Franken Honorar
Heute existiert von den drei privaten Firmen nur noch die Schlosshof Immobilien AG. In ihrem Besitz befinden sich verschiedene Liegenschaften in Winterthur, unter anderem das Zentrum Töss. Während das Aktienkapital den beiden Buben gehört, sitzen ihr Onkel Christian und ihr Vater Rolf Erb im Verwaltungsrat und führen die Gesellschaft.
Die gut unterrichtete Quelle von DerBund.ch/Newsnet bestätigt, dass den Brüdern ein Verwaltungsratshonorar in der Höhe von rund 80'000 und 40'000 Franken bezahlt werde – Zahlen, welche der «Blick» gestern publizierte. Zutreffend seien auch die jährlichen Autospesen von 12'000 Franken, die Rolf Erb in Rechnung stellt – für einen zehnjährigen Mercedes, wie die Quelle festhält. Der Betrag stamme aus dem Jahr 2007. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 20.01.2012, 12:33 Uhr
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10 Kommentare
Warum koennen die Abzocker tun was sie tun? Ganz einfach: Weil man sie laesst. Und was macht der oberste Souveraen, das Volch? Es hat immer Recht, wird immer abgezockt und sorgt mit seinem Glauben daran er gehoere auch dazu "wenns den Reichen gut geht, dann gehts den Reichen gut" bei allen Abstimmungen dafuer, dass es den Reichen gut geht und jammert dann nachher vor sich hin. Patridioten! Antworten



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