«Wir haben ein Tierschutzgesetz, welches das Misshandeln von Tieren verbietet»

Im Interview mit DerBund.ch/Newsnetz sagt Tieranwalt Antoine F. Goetschel, warum das Fischen für die Tiere belastend sein kann.

«Wenn jemand einen Hecht fischt, nimmt er das Leiden des Tieres in Kauf»: Antoine F. Goetschel ist Tieranwalt.

«Wenn jemand einen Hecht fischt, nimmt er das Leiden des Tieres in Kauf»: Antoine F. Goetschel ist Tieranwalt.
Bild: Keystone

«Einige würden mich gerne mit einer Angel im Hals mehrere Stunden durch das Wasser ziehen»: Tieranwalt Antoine F. Goetschel hat unterschiedliche Reaktionen auf den gestrigen Gerichtsentscheid erhalten.

«Einige würden mich gerne mit einer Angel im Hals mehrere Stunden durch das Wasser ziehen»: Tieranwalt Antoine F. Goetschel hat unterschiedliche Reaktionen auf den gestrigen Gerichtsentscheid erhalten. (Bild: Keystone)

Abstimmung 7. März 2010

Abstimmung 7. März

Schweizer Tierschützer verlangen seit Jahren eine konsequentere Verfolgung und strengere Bestrafung von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Diese Ziele soll die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)» erreichen. Am 7. März stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Tieranwalt-Initiative ab.

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Herr Goetschel, die SVP ist der Überzeugung, ein Tieranwalt belaste die Gerichte nur unnötig. Im aktuellen Fall wurde der Fischer freigesprochen; war das so ein überflüssiger Fall?
Die Staatsanwaltschaft wollte mit dem Hecht-Fall klären, ob nach Tierschutzgesetz der Fisch durch das zehnminütige Drillen misshandelt wurde. Diese grundlegende Frage ist durchaus einer gerichtlichen Beurteilung würdig, und der Grundsatzentscheid wäre für einen Rechtsstaat wichtig. Zahlreiche andere Verfahren wurden durch meine Tätigkeit eher gestrafft und verkürzt.

Der Grundsatz der Misshandlung ist aber nicht geklärt.
Ich warte die schriftliche Begründung noch ab. 110 Tierschutzstraffälle, die den Fisch betreffen, finden sich in der Datenbank der Stiftung für das Tier im Recht seit 1982, darunter vereinzelte Verurteilungen wegen qualvoller Tötung beziehungsweise Misshandlung von Fischen. Demnach kann man Fische nach Tierschutzgesetz durchaus misshandeln.

Gäbe es bei grossen Fischen überhaupt andere Fangmethoden? Ein Hecht schwimmt immer wieder weg.
Dem Fischereiamt nach gibt es in der Hochseefischerei Geräte, mit denen grosse Fische in sehr kurzer Zeit gefangen werden könnten. Darüber haben Fachpersonen zu entscheiden.

Dann sollten grosse Fische nur noch von Berufsfischern gefangen werden?
Vielleicht. Hobbyfischer, Berufsfischer und Fachleute im Tierschutz sollten darüber diskutieren, ob es für bestimmte Fische nicht besser wäre, nur von Profis gefischt zu werden.

Jetzt haben Sie definitiv alle Hobbyfischer im Nacken. Ist das wirklich eine Alternative?
Wenn jemand einen Hecht fischt, nimmt er das Leiden des Tiers in Kauf. Dafür muss es Grenzen geben. Auch man kann es gerade im Tierschutz nie allen recht machen.

Dann sehen Sie das Fischen von grossen Tieren als Tierquälerei an?
Ich sage das nicht, aber ich habe dem Richter Gutachten vorgetragen, die das sagen. Fischen ist zwar erlaubt, und viele Leute haben Freude daran. Doch wir haben ein Tierschutzgesetz, welches das Misshandeln von Tieren verbietet. Es ist deshalb wichtig, ein Grundsatzurteil zur Frage zu haben, wann das Fischen zur Misshandlung des Tiers wird.

Welcher Schaden hat der aktuelle Fall für die Tieranwalt-Initiative?
Ich habe auf den gestrigen Entscheid unterschiedliches Echo erhalten. Einige würden mich gerne mit einem Haken im Hals mehrere Stunden durch das Wasser ziehen, und andere sagen, es braucht gerade deshalb einen Tieranwalt, weil so viele Leute gegenüber Tieren abgestumpft sind. Doch ich glaube, grundsätzlich nützt der Fall der Initiative, weil nun viele endlich wissen, was ein Tieranwalt überhaupt macht.

Wäre der Fall auch in einem anderen Kanton möglich gewesen?
Kaum, er wäre als Kuriosum abgelehnt worden.

Mit welchen Worten überzeugen Sie die Wähler, dass Ihre Arbeit kein Kuriosum ist?
Es gibt ein Tierschutzgesetz, und damit dieses angewendet werden kann, braucht es einen Tieranwalt. Er kann – für Einzelne unangenehme – Grundsatzurteile durch das Gericht erwirken.

Ihre Prognosen für die Abstimmung?
Ich bin zuversichtlich, dass die Initianten sogar ein Ständemehr erzielen können.

(DerBund.ch/Newsnetz)

Erstellt: 05.02.2010, 09:03 Uhr

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31 KOMMENTARE

Nicole Huber

05.02.2010, 11:40 Uhr

Egal obs ums Fischen geht oder um das Töten von Tieren zu sonstigen Nutzzwecken: Der RESPEKT gegenüber den Tieren muss gewährleistet sein. Wer das nicht beachtet, soll gefälligst bestraft werden. Darum geht es ja! Nur sarkastische Kommentare helfen da nichts - Herr Dr. Goetschel tut wenigstens etwas gegen die Misshandlung von Tieren. Da könnten einige von uns sich eine dicke Scheibe abschneiden!


Ben Müller

03.02.2010, 18:02 Uhr

Wunderbar! Ich war schon vorher der Meinung dass wir keine Tierschutzanwälte brauchen die unsere Gerichte zusätzlich belasten und Kosten verursachen. Nach dieser Geschichte bin ich definitiv überzeugt! Merci Herr Goetschel. Einfach so etwas von realitätsfremd das ganze.


Gege Richard

03.02.2010, 16:51 Uhr

Der Schweizerische Fischereiverband setzt sich seit eh und je auch zusammen mit Naturschutzorganisationen für die Erhaltung und Aufwertung unserer Gewässer ein. Was hat hier der Herr Super-Anwalt aufzuweisen? Unbescholtene Sportfischer vor den Kadi ziehen ist wohl einfacher und bringt mehr Publicity. Die Antwort folgt hoffentlich am 7. März!


Gaudenz Mischol

03.02.2010, 16:08 Uhr

Wenn sich die Leute schon so grosse Sorgen um das Wohlergehen und das Quälen der Fische machen, dann sollte man den Tierschutzanwalt einmal darauf ansetzen, dass das Gewässerschutzgesetz umgesetzt wird. Viele Fische leiden wegen zu geringer Restwassermengen und der ganzen Problematik mit Schwall und Sunk. Aber das ist wohl weniger lohnend als einen Fischer vors Gericht zu zerren.


Andre Jung

03.02.2010, 15:49 Uhr

Ich kann nur sagen: Herr Tieranwalt Goetschel und seine Mitstreiter tun mir echt Leid, wenn sie nichts mehr anderes zu Tun haben. Ist wirklich schade, dass sie keine anderen Perspektiven mehr in ihrem Leben haben, als den Hobbyfischern das Fischen zu Vermiesen/Verbieten. Schade für die Leute, echt schade.


Gasser Peter

03.02.2010, 15:42 Uhr

Dieser Herr Goetschel übertrifft alles. Ich fische nun schon über 30 Jahre und habe 4 Hechte jenseits der Metergrenze gefangen. Andere Fischerkollegen hatten noch gar nie das Glück. Nun sollen wir also künftig mit Hochseefischergeräten den See durchpflügen, weil die winzige Chance besteht, einmal einen solch grossen Hecht zu fangen? Wie sagten schon die Gallier, die Spinnen die ................


Pat Sulzberger

03.02.2010, 15:35 Uhr

@rene klingler: wie löblich, dass Sie das Angeln aufgegeben haben und nur noch im Trüben fischen ;-)


Alfred Berner

03.02.2010, 15:35 Uhr

Herr Goetschel hat mich überzeugt, nein zu stimmen. Ein grosser Fisch ist stark und wehrt sich, bis er ermüdet sich an Land ziehen lässt. Soll die Schnur abgeschnitten werden, sodass der Fisch mit dem Köder im Gaumen oder im Rachen wegschwimmt, daher nicht mehr fressen kann und also verhungert? Komischer Tierschutz. Was ist mit den Fischen, die stundenlang in den Netzen zappeln, z.T. ersticken?


eddie zwahlen

03.02.2010, 15:32 Uhr

Es gibt ein Tierschutzgesetz, und damit dieses angewendet werden kann, braucht es einen : GUT AUSGEBILDETEN SPORTFISCHER welcher Ethik, Achtung dem zu fangenden Fisches entgegenbringt.Und sorry das kostet uns ja genug,und ich glaube wir können von Situation zu Situation selbst entscheiden wie weit möglich ein Leiden des Tieres zu umgehen ist;Es sei denn wir kommen zurück zu Pfeil und Bogen!


Michael Christen

03.02.2010, 15:22 Uhr

In diesem Fall wird wiedereinmal klar das einer von Sachen spricht von denen er eigentlich keine Ahnung hat! Was ist wohl besser für den Fisch? 10 Minuten an der Schnur zu kämpfen um danach mit einem Kiemenschnitt sofort getötet zu werden oder stundenlang im Netz fest zu hängen um dannach zu ersticken? Von den "Fischstäbli" im Supermarkt wollen wir gar nicht erst anfangen!


Michael Steinmann

03.02.2010, 15:13 Uhr

Das Problem liegt wohl vor allem darin, dass wir Menschen davon ausgehen, dass uns die Tiere, die Pflanzen usw. gehören. Wem gehört der Mensch? Ich persönlich ziehe es vor, niemandem zu gehören. Wenn wir uns darüber mehr Gedanken machen, gehe ich davon aus, dass viele Menschen ihre Verhaltensweise anpassen werden. Der Film Avatar hat mich in dieser Beziehung sehr berührt. Danke fürs Reflektieren!


Marco Lardi

03.02.2010, 15:11 Uhr

Wenn der Herr Tieranwalt Antoine F. Goetschel mal Zeit hat, kann er mal bei jedem einzelnen Haushalt nachschauen, ob der Hase ein zu kleines Gehege, die Fische genügend Wasser im Aquarium etc. haben. Da würde er sicher noch tausende Verstöse entdecken.


Roger Pfister

03.02.2010, 14:49 Uhr

Was mich an der ganzen Sache ein wenig erstaunt, ist, dass wenn jemand zum Vergnügen ein Fisch fängt, man diesem zugesteht, dass Tier über längere Zeit zu quälen. Wenn es jedoch darum geht, im Thurgau eine Melanderzucht wegen umstrittener Tötungsmethoden zu schliessen, kennt man kein Pardon...


Marco Henzer

03.02.2010, 14:49 Uhr

@Alexander Müller - Ihr Folgerung ist falsch. Bloss weil das Volk ein Gesetz annimmt ist noch lange nicht jedes Urteil im Sinne des Volkes. Das Volk stimmt über Gesetze ab, ausgelegt werden diese aber von der Justiz. "Gewaltentrennung" ein Begriff? Gesetze sind immer allgemein gehalten und müssen SINNVOLL angewendet und ausgelegt werden. Einen Fisch fischt man nun mal. Oder wieder Harpune erlauben


Gerhard Oldmann

03.02.2010, 14:48 Uhr

Die Anklage eines Fischers, einer legalen bereits millionen mal durchgeführen Tat, ist der völlig falsche Weg solche Themen zu diskutieren. Zudem ist der vorliegende Fall völlig lächerlich, dekadent und idiotisch! Fische aus Hochseefischerei erleiden Qualen im Vielfachen von 10 Minuten Überlebenskampf und dann noch langsames Ersticken und das geschieht milliardenfach jährlich durch Profifischer.


heiner lauter

03.02.2010, 14:46 Uhr

es kann nicht möglich, dass wir über dieses thema zu gericht sitzen


Charles F. Orvis

03.02.2010, 14:44 Uhr

Unglaublich, diese Hecht-Story. Als "damals" das sogenannte Catch&Release verboten wurde, war ich nah dran das Fischen aufzugeben. Aber jene, die Fischen, wissen wie es ist; die Fischerei als Hobby ist so etwas schönes, gemütliches und friedvolles. Aber bitte Natur und Tier respektieren !! Catch&Release bleibt mir treu !!! Immer. Überall. Schön, dass dieser "Hecht-Übertäter" freigesprochen wurde.


rene klingler

03.02.2010, 14:43 Uhr

Früher habe ich auch mal geangelt, heute kann ich mir das nicht mehr vorstellen, dieser Sport ist mit allergrössten Schmerzen für den armen Fisch verbunden. Wer es nicht glaubt, der soll doch selbst mal auf einen Angelhaken beissen spätestens dann wird auch er sich vorstellen können was Fische für eine unsäglich Qual über sich ergehen lassen müssen!


Alexander Müller

03.02.2010, 14:37 Uhr

Das Volk hat das neue Tierschutzgesetzt angenommen. Folglich entspricht es dem Willen des Volkes wenn es umgesetzt wird. Tierquälerei ist eine Sauerei. Gewisse Fischer fangen grosse Fische einfach zum Spass und um damit angeben zu können. Dem ist ein Riegel zu schieben.


Kevin Hinder

03.02.2010, 14:32 Uhr

Wohin falschverstandener Tierschutz führen kann kommt bei diesem aktuellen Fall leider nur allzu schön zum Vorschein. Anstatt mit den Fischern, Jägern, Waldkindergarten, Pfadis etc. zusammenzuspannen und aktiven Umwelt- und Tierschutz zu praktizieren wird lieber unnötiges Geld für solche von vornherein zum Scheitern verurteilte Gerichtsfälle ausgegeben. Bravo TIR - ein schönes Eigengoal.


Hans Meier

03.02.2010, 14:28 Uhr

Brauchen wir wirklich für alles und jedes ein Grundsatzurteil? Unsere Gesellschaft ist komplett am verblöden. Aber falls daraus wirklich ein Grundsatzurteil gemacht wird, kann das nur im freispruch des Fischers enden. Dieser Fall hat mich zum überzeugten Gegner der Initiative gemacht.


Gerhard Engler

03.02.2010, 14:28 Uhr

@Hedvika Post: Es gibt auch Leute die auf öffentlichen Wiesen Blumen pflücken. Ich möchte die Blumen dort aber lieber anschauen. Ist das auch Diebstahl?


Ben Memo

03.02.2010, 14:28 Uhr

@ Hedvika Post, ja genau und das Atmen der Luft ist auch Diebstahl, die gehört auch allen! Und was machen wir mit den Katzen, die Mäuse fangen und qualvoll verenden lassen? Ist ja auch Diebstahl und verstösst erst noch gegen das Tierschutzgesetz! Sorry aber echt....


Markus Gantner

03.02.2010, 14:26 Uhr

Das ist für mich eine weitere Bestätigung, diese Tieranwalt-Initiative dringend abzulehnen. Nichts gegen Tierschutz, aber solchen Kuriosa gehört der Riegel radikal geschoben. Ich möchte nicht in die Situation kommen, dass ich eines Tages vor den Kadi geschleppt werde, weil ich eine Mücke mit ungeigneten Mitteln totgehauen habe und sie in einem leidvollen Todeskampf zu Grunde gehen musste.


Hans Meyer

03.02.2010, 14:19 Uhr

@Hedvika Post: Stimmt, die Wildtiere gehören alle, und der Grösste Teil davon ist sie gerne. Deshalb ist der Tierschutz und die unzähligen Jagdvorschriften Diebstahl am Allgmeingut, da es viele Leute davon abhält selber Ihre natürliche Beute zu fangen.


Federico Bif

03.02.2010, 14:18 Uhr

Jetzt verlieren wir langsam das Augenmass. Wie soll ein Sportfischer wissen was für ein Fisch anbeisst? Was ist mit den vielen tausend Tonnen Fisch, die im Meer gefangen und einfach in Kisten verpackt werden, ohne sie zu vorher zu töten?. Der Import solcher Fische müsstekonsequenterweise verboten werden. Alles andere ist Häuchlerei.


Walter Morsch

03.02.2010, 14:14 Uhr

Und was sollen dann die Hobbyfischer bitte sehr machen? An den Köder ein Schild hängen an dem steht "Bitte nur unter 35cm Körperlänge anbeissen"?


Hedvika Post

03.02.2010, 14:10 Uhr

Fische und andere Wildtiere "gehören" doch eigentlich der Allgemeinheit und diese möchte doch vorallem lebende Tiere! Eigentlich ist das Töten von Tieren Diebstahl!


peter meier

03.02.2010, 14:08 Uhr

das wird die Hobby-Fischer sicher freuen! Dürfen wir dann nur noch von Berufsfischern gefangene Fische essen!! Gibt dafür bestimmt einen "Label...vom Berufsfischer gefangen"....Einfach lächerlich..wer so argumentiert Herr Goetschel, der kann wirklich nur Tieranwalt werden. Für höheres hast wohl nicht gereicht, oder Herr Goetschel.


Viktor Troska

03.02.2010, 14:07 Uhr

Herr Goetschel hat der Initiative einen Bärendienst erwiesen mit seinem diletantischen Vorgehen und seinen unqualifizierten Äusserungen. Übringes: Auch das Fischstäbchen im Migros hatte mal Augen und Flossen ...


majo naef

03.02.2010, 14:05 Uhr

Wenn Fische lesen könnten wäre das ja kein Problem. Achtung grosse Fische bitte nur bei Profis anbeissen.








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