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Wende im Fall Bono: Bundesgericht hebt Urteil auf

Die Anwältin Caroline Bono schöpft neue Hoffnung: Das Zürcher Handelsgericht muss den Prozess um die gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines Auffahrunfalls von 2002 neu aufrollen. Mehr...

Von René Staubli.

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56 Kommentare

Wolfgang Gauß

22.04.2011, 15:26 Uhr
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Dass die sogenannten Biomechanischen Gutachten physikalisch-technisch völlig unseriös sind und regelmäßig zu wissenschaftlich nicht begründbaren Aussagen über die fehlende Verletzungsmöglichkeit zu Lasten der Betroffenen, zu Lasten der Allgemeinheit und zu Gunsten der haftenden Versicherungen kommen, kann ich als Phsyiker nach Prüfung der gesamten maßgeblichen Literatur zweifelsfrei feststellen. Antworten


Eskarmendi Arkaitz

21.04.2011, 15:07 Uhr
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Einzefall? Es betrifft nur Schleudertraumaofper? Im Gegensatz zu den Lesern hier habe ich Frau Bonos Buch"Allein gegen Goliath" gelesen. Was im Tages Anzeiger und im Fernsehen gezeigt wurde, ist nur ein kleiner Teil der ganzen tragischen Geschichte. Das ist kein Einzefall, sondern die Regel. Und es ist keine mysteriöse Geschichte, sondern ein Krimi, der in einem Rechtsstaat nicht passieren solte. Antworten


cristiano safado

21.04.2011, 13:51 Uhr
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Dass die Versicherungsgerichte, insbesondere die Kammern auf Stufe Bunderverwaltungsgericht und noch mehr Bundesgericht, praktisch immer zugunsten der Versicherer "Recht" sprechen, ist eine jahrzehntealte Tatsache. Mit Recht hat das längst nichts mehr zu tun. Ohne mediale Aufmerksamkeit wäre das Verfahren "Bono" zu deren Ungunsten ausgefallen. Antworten


peter Muster

21.04.2011, 16:03 Uhr
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das Grundproblem besteht in den Expertisen und Experten: Zahlreiche Experten leben allein von den Versicherungen, für die sie arbeiten, und dann machen sie noch Gerichtsgutachten. wer hat je ein Gutachten gesehen, das anders ausgefallen ist, als es aufgrund der Interessenlage des Gutachters zu erwarten war? Auch in andern Bereichen: Gutachten des Baumeisterverbands: für wen sind diese gut?


max frisch

21.04.2011, 12:13 Uhr
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Das Urteil ist zu begrüssen:Die profitgeile Versicherungsmafia kann sich nun nicht mehr alles erlauben, mindestens kann sie nun keine Richter beim Handelsgericht mehr kaufen!Ob Frau Bonos Einschränkungen auf den Unfall zurückzuführen sind ist schwierig zu sagen.Offensichtlich ist, dass die Versicherungen konsequent Schleudertraume Opfer diffamieren, um weiterhin abzocken zu können!! Antworten


Markus Nachbur

21.04.2011, 19:23 Uhr
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Man merkt, dass sie von der Materie absolut keine Ahnung haben. Im Gegensatz zu Ihnen habe ich 20 Jahre solche Fälle bei profitgeilen Versicherungs-Gesellschaften bearbeitet. Dann hatte ich die Schnauze voll davon, irgendwelchen Simulanten mit einem Delta-V von 5 km/h (!) noch hunderttausende von Franken in den Hintern schieben zu müssen. Und wird einmal nicht bezahlt, jammern gleich alle rum.


Kurt Aegeri

21.04.2011, 12:09 Uhr
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Ich habe diesen Fall von Anfang an mit grossem und durchaus kritischem (beiderseitig) Interesse verfolgt. Was hier abläuft, ist des Schweizer Rechtsstaates wirklich unwürdig. Man kann klar sehen, wie mächtig die VRs (welche oft selbst Rotarier sind od. aber durch ein Rotary-Mitglied "empfohlen" und unterstützt werden) nicht nur in Zürich sind. Das ist Mauschelei à la Afrika + Co, nichts weniger! Antworten


Coup de Lapin

21.04.2011, 11:53 Uhr
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Ich bin erstaunt wieviel HWS-Experten es plötzlich gibt! Obwohl ihr alle keine Ahnung habt! Ich arbeite auf diesem Gebiet. Beachtet bitte, dass 90% der Autofahrer die Kopfstütze und die Sitzposition nicht korrekt eingestellt haben! Ich werfe Frau Bono nichts vor, aber wenn man alles korrekt einstellt und richtig im Auto sitzt, können HWS-Schleudertraumas verhindert werden! Antworten


Alois Amrein

21.04.2011, 20:48 Uhr
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Und was sagen Sie Motorradfahrern, die von rücksichtslosen und unvorsichtigen Autofahrern abgeschossen werden? Haben auch diese die Kopfstütze falsch eingestellt?


Hans Willi

21.04.2011, 14:04 Uhr
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Es geht hier nicht darum wer wie geschädigt wurde, sondern um die Rechtsprechung in einem Rechtsstaat. Und die hat UNAHBÄNGIG zu sein. Was sie im vorliegenden Falls offensichtlich nicht war. Sie Herr CdL sehen nur das Interesse des Versicherers nicht, dass es hier darum geht, dass jeder Bürger das Recht auf UNABHÄNGIGE Richter hat !


Karl Baumann

21.04.2011, 13:38 Uhr
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@Lapin: Soso sie arbeiten auf diesem Gebiet, als was denn? Nur sie haben eine wohl eine Ahnung? Sie verkaufen wohl Versicherungen. Warum wohl investieren Autohersteller Millionen in neue Rückhaltesysteme und Kopfstützen? Schleudertraumas gibt es sehr wohl, dass die Versicherungen nichts davon wissen wollen ist ja klar. Hoffentlich fährt ihnen nie jemand hinten auf.


Roland Peter

21.04.2011, 12:40 Uhr
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Ach und Sie nennen sich Experte? Dann wissen Sie natürlich auch, dass eine Kopfstütze den Nacken nicht unbegrenzt schützen vermag. Dass der Schutz bez. Kopfstütze von Autoherstellern von der Geschw. und Richtung des Aufpralls abhängt ist. Ein simples Beispiel: Seitenaufprall. Aber diese Fakten erwähnen Sie nicht einmal. Stehen Sie auf der Lohnliste eines Versicherers?


Frank Rosebrock

21.04.2011, 12:32 Uhr
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Geben Sie mir einen Kurs, wie man das richtig macht?
Jedenfalls wäre das ein sehr leichtes "Eigenverschulden", falls denn die Einstellungen falsch gewesen wären, was wir nicht wissen! Das Auffahren von hinten wiegt da wesentlich schwerer.


Reto Lötscher

21.04.2011, 11:52 Uhr
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Wann endlich kapieren die Gerichte, dass ein biomechanisches Gutachten unbrauchbar ist für die Beurteilung der Verletzungsschwere bei einem Heckaufprall? Antworten


Massimo Lardi

21.04.2011, 11:38 Uhr
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Die Versicherungen verkaufen alles und auch die Grossmutter würde versichert werden, wenn man könnte. Bei einem Schadenfall jedoch, ist dieses und jenes, wovon der Versicherer bei der Vertragsabschluss schwärmte, plötzlich nicht mehr relevant und steht so nicht im Vertrag. Die Versicherungen sind nicht da, um in einem Schadenfall dazusein, ihnen geht es nur um den Gewinn! Antworten


Peter Schmid

21.04.2011, 11:28 Uhr
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Alleinstehend vier Kinder betreuen = mind. 200%-Job; Hausarbeit in Fünf-Personen-Haushalt erledigen = 50%-Job; auf Anwaltsprüfungen vorbereiten und sie ablegen = 100%-Job; auf einer Kanzlei arbeiten = ca. 20-40%-Job; Seminare vorbereiten und leiten = ca. 20%-Job; Total = 400%-Job; bei einem 96-Stunden-Tag wohl möglich, ansonsten wankt da die Glaubwürdigkeit generell (auch vor Gericht!). Antworten


Roberto Inacio da Silva

21.04.2011, 10:57 Uhr
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Frau Bono, nach soviel Ungerechtigkeit ist Ihre Willenskraft bemerkenswert! Bin sicher, dass ich nicht der Einzige bin, der sich auf diese Nachricht freut und die Hoffnung nicht aufgibt, dass Ihr Fall endlich Gerecht beurteilt wird und Sie das bekommen, was Ihnen zusteht. Damit wäre für uns alle der Glaube an die Gerechtigkeit wieder hergestellt.
Roberto da Silva
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Beni Meyerhans

21.04.2011, 10:46 Uhr
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Der Fall ist nach wie vor mysteriös. Wenn Frau Bono behauptet, der Wagen der Unfallgegnerin sei manipuliert worden: Warum ist dann der eigene Wagen verkauft worden, so dass dieser nicht mehr als Beweismittel herangezogen werden konnte? Und: wenn tatsächlich medizinisch nachweisbare Verletzungen der Wirbelsäule/am Kopf feststellbar wären, würde keine Versicherung Leistungen verweigern. Antworten


Hans Willi

21.04.2011, 11:52 Uhr
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Das einzig Mysteriöse für mich ist, dass hier Richter mit ganz klaren Interessenbindungen (wes Brot ich ess....) über einen "kleinen" Recht sprechen sollen. DAS ist kein unabhängiges Verfahren. Egal ob hier die Versicherung oder die Geschädigte im Recht ist, darf es so etwas in einem RECHTSSTAAT nicht geben. Richter sind keine Über-Menschen und da gibt es solche und solche....


Kurt Neunener

21.04.2011, 11:14 Uhr
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Nein, Hr. Triangeli. Das ist nun mittlerweile Allgemeinwissen. Der Fall Bono ist ja nicht so neu und die Berichterstattung auch nicht. Neu ist nur, dass im Tagi nur noch die Sicht von Fr. Bono aufgezeigt wird.


Heinz Martin

21.04.2011, 11:22 Uhr
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Sie müssen die anderen Artikel lesen, dann verstehen Sie auch. Dieser Artikel ist nur eine Fortsetzung in dieser für Fr. Bono leidigen Geschichte. Sie ist 100% im Recht--alles andere wäre ein Grund das Recht in die eigene Hand zu nehmen.


Serge Triangeli

21.04.2011, 11:07 Uhr
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Herr Meyerhans, was wissen Sie denn mehr über diesen Fall, als oben geschrieben wurde? Es stand nähmlich nichts von einem verkauften Auto???
Plaudern Sie da geheimes aus??


Peter Moser

21.04.2011, 11:06 Uhr
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Schleudertrauma sind meines Wissens nicht derart einfach nachzuweisen. Ausserdem geschah der Fall im 2002, und die Verhandlungen vor Obergerichte etc. in Jahren 2007 ff., gemäss Bericht. Behalten Sie ein Schadenauto derart lange? Ausserdem benötigte sie die Mittel wohl, um vor Gericht zu prozessieren.


Helen Klug

21.04.2011, 11:03 Uhr
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Von einer Anwältin hätte man in der Tat ein etwas professionelleres Verhalten erwarten dürfen. Das grent an Beweismittelzerstörung, umso mehr als man ja von "Manipulationen" redet, also Betrug und Fälschung - strafbar. Auch dies sollte in diesem Zusammenhang der Fairness halber gesagt werden. Ohne, dass man jetzt gleich wieder zu schreien beginnt und allen Leuten Versicherungshörigkeit unterstellt


Peter Merz

21.04.2011, 10:53 Uhr
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Offensichtlich gehören sie (zum Glück für sie) zur Bevölkerungsgruppe der ein Gang durch die Mühle von Versicherungen, die man ja abschliesst um im Bedarfsfall etwas zurück zu erhalten, erspart geblieben ist. Die heile Welt, in der sie leben gibt's leider nicht!


Gaby Müller

21.04.2011, 10:44 Uhr
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Das Schlimme an der Geschichte ist doch, dass Versicherungen alle Gründe (er)finden um gerade bei Schleudertraumata nicht bezahlen zu müssen. Dabei bezahlen wir doch die Prämien gerade dafür, dass im Schadensfall eine Leistung erbracht werden soll. Aber stattdessen führt die Zahlungsverweigerung zu solchen Possenspielen. Antworten


Erich Deiss

21.04.2011, 10:40 Uhr
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Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass unsere Justiz genauso Millionen in den Sand setzt wie die Banken. Antworten


Elisabet Steiner

21.04.2011, 10:29 Uhr
Melden 36 Empfehlung 0

Zitat: Nach der allgemeinen Lebenserfahrung» sei es «sehr wahrscheinlich, dass diese Belastung und nicht das banale Auffahrereignis vom 19. November 2002 die Ursache für die Beschwerden der Klägerin ist», befand das Handelsgericht.
So eine Aussage über eine Person, weil sie sich alleinstehend für vier Kinder und Haushalt "neben" Beruf sorgt, ist das zynischte was ich in langer Zeit gelesen habe
Antworten


markus Muster

21.04.2011, 10:25 Uhr
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Warum schreitet der Kantonsrat als Aufsichtskommission nicht ein? Warum schaltet sich die Verwaltungskommission des Obergerichts mit Disziplinarmassnahmen gegen diesen Richter ein? Alles abkartet oder was? Antworten


Barbara Siegenthaler

21.04.2011, 19:55 Uhr
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Die Justizkommission des Kantonsrates sollte den "Fall" unabhängig überprüfen. Auch wir haben leider seit 2002 mit der "Zürcher Justiz" zu tun. Bei der JuKo ist Herr lic.iur. Hans Egloff Präsident. Die übrigen Mitglieder laufen mit. Auf eine Beschwerde hin werden Sie mit banalen Sätzen verströstet. Einen Eintritt auf gerichtliche Miss-Stände wird es nie geben, dafür ist die JuKo da!


Üelu Schlüchter

21.04.2011, 10:21 Uhr
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Für den Rechtsstaat Schweiz ist es nur peinlich, wenn solche Sachen in Bezug auf Doppelrollen passieren und das Bundesgericht das nicht aufdeckt. Bezüglich "Kantönligeist", sollte man bedenken das wir in Europa und der Schweiz leben. Jede richtende Person sollte die beruflichen wie auch die privaten Tätigkeiten offen legen müssen. Man muss nicht meinen, das richtende Personen besser sind. Antworten


Marc Peer

21.04.2011, 10:20 Uhr
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Schon unglaublich: Da richtet ein Anwalt der Zürich-Versicherungen über einen Fall, in dem sich Frau B. und die Züricher Versicherungen gegenüber stehen. Und zur Aufhebung dieses Zustandes brauchts einen Bundesgerichtsentscheid der 'besten Demokratie der Welt'? Antworten


carolin egger

21.04.2011, 10:12 Uhr
Melden 15 Empfehlung 0

man staunt: Verletzungen der HWS rühren von beruflicher und familiärer Überlastung her? Was werden sich die IV und andere Versicherungen noch einfallen lassen müssen, um die Ansprüche Geschädigter abzuwehren? Ob das Pleuramesothelion Asbest-Belasteter und die Leukämie der Liquidatoren in Zukunft auch auf "privaten Stress" zurückgeführt werden wird? Antworten


Hans Rizzi

21.04.2011, 10:00 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Jetzt hört endlich mal auf mit diesem Jammeri-Fall. Gibt es denn keine wichtigeren Themen? Ja, ein tragisches Einzelschicksal. Aber davon gints Hunderte in der Schweiz - und erst noch solche, die wirklich schrecklich sind. Antworten


Juan Hurtado

21.04.2011, 17:57 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Dank den jämmerlichen Instanzen wurde dieser Fall - wie Sie es nennen - zum "Jammeri"-Fall! Das Tragische ist, dass die Versicherungen selten einsichtig sind, sobald sie zahlen müssen und etwas von ihren Boni abgeht! Gerade in solchen Fällen hoffen die Versicherer, dass die Geschädigten aufgeben. Der Bürger muss hingegen vor solchen Frecheiten gesch. und die Verantwortlichen zur Rechen. gezog. we.


Willi Widmer

21.04.2011, 10:54 Uhr
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Das ist kein Jammeri-Fall wie Sie es nennen, denn es kann jeden treffen, es
hat bestimmt auch schon viele getroffen !!!! Darum braucht es eine saubere,
objektive, unvoreingenommene neue Abklärung mit einem Präjudiz-Urteil, da-
mit auch der einfache nicht Vermögende Bürger zu seinem in der Verfassung
festgeschriebenem Recht kommen kann !!!!


Mischa Marti

21.04.2011, 10:25 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Was jetzt: Einzelschicksal oder nicht? Und: Was ist an dieser Geschichte von Frau Bono nicht schrecklich? Und zum Schluss: Wer jammert hier über was?


Ueli Kaiser

21.04.2011, 10:22 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Schade, dass man bei einem Kommentar bei Bund und BZ nicht den "Daumen nach unten" klicken kann, wie bspw. bei SFDRS.


Stefan Wagner

21.04.2011, 10:22 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Dieser Fall zeigt das es in der Schweiz selbst für eine Juristin schwer bis fast unmöglich ist zu Ihrem Recht zu kommen!
Hoffentlich wird dieser Fall jetzt endlich seriös behandelt.


martin meyerhans

21.04.2011, 10:21 Uhr
Melden 6 Empfehlung 0

Gemäss Infos soll sich zugetragen haben: Die Aufsichtskommission habe einen Anwalt gebüsst, weil er eine AG u. den Mehrheitsaktionär in einer Streitsache mit dem Minderheitsaktionär vertreten habe. Aber warum gehen die gl. Kommission nicht g. diesen Anwalt/Richter vor, der gleichz. als Richter gehandelt hat? Ist dieses Verhalten nicht viel gravierender als das eingangs genannte? Filz? Filz? Antworten


Alex Mäder

21.04.2011, 09:56 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Als "Schleudertrauma"-Opfer kann ich die Leiden und auch die Hilflosigkeit sehr gut nachempfinden. Auch ich haderte mit meinem Schicksal als Opfer. Es ist aber wichtig irgendwann loszulassen und sich bei allen Problemen sich von der Opferrolle zu lösen. Nur so lässt sich eine neue Zukunft aufbauen. Ich selber hätte weder die Kraft, Zeit, noch Geld für einen 8-jährigen juristischen Feldzug gehabt. Antworten


Bernhard Lang

21.04.2011, 09:55 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Ich wünsche Frau Bono alles, alles Gute. Der Rechtsstaat muss einfach gewinnen. Da passierten so viele Fehler, einfach unglaublich. Antworten


Michael Libetario

21.04.2011, 09:39 Uhr
Melden 22 Empfehlung 0

Ich kündige meine Versicherungen bei der Zürich! Man muss doch mal ein Zeichen setzen damit die Versicherungen merken. Irgendwann ist mal genug!!! Antworten


Ueli Eichenberger

21.04.2011, 10:04 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

erst jetzt :-) Leider ist die Zureich nicht die einzige, welche sich von ihren Verpflichtungen zu drücken versucht. Da ist gehörig Druck von den Aktionären und obersten Boni-Empfängern. Ich bin der Meinung, dass man (ohne AWD o.ä.) versuchen sollte, die Prämien zu optimieren und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.


Reto Moser

21.04.2011, 09:38 Uhr
Melden 27 Empfehlung 0

Toll, der Rechtsstaat Schweiz. Diejenigen, die ihm beruflich am meisten verpflichtet wären, missbrauchen ihn am unverfrorensten. Es ist doch immer dasselbe. Antworten


Mark Keller

21.04.2011, 09:50 Uhr
Melden 4 Empfehlung 0

Was wollen Sie mit Ihrem Kommentar genau sagen? Wer missbraucht den Rechtsstaat?


Ueli Kaiser

21.04.2011, 09:25 Uhr
Melden 55 Empfehlung 0

Das riecht aber nach gehörigem Dreck! Das kann jedem von uns passieren, jedem! Als Anwältin hat Frau Bono wahrscheinlich ein paar finanz. Rücklagen, aber was, wenn das einen armen Teufel trifft? Der wird so ein Urteil wahrscheinlich einfach annehmen, weil ein Gang ans Bundesgericht zu teuer ist. Ich hoffe, die Zürich wird eine Riesensumme bezahlen müssen, die Richter hinter Gitter. Antworten


max koch

23.04.2011, 15:09 Uhr
Melden

Ich habe das Buch gelesen von Frau Bono. Rechtssprechung spottet jeder
Beschreibung. Das Gericht mit 2 Richtern bestückt, die eine Verbindung
zur Zurich hatten. Bravo Frau Bono,dass sie nicht aufgegeben haben.
Hoffentlich erhalten sie nun ein gerechtes Urteil.


Marc Peer

21.04.2011, 10:24 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

jemand ohne ebenso langen finanziellen Atem hätte klein beigeben müssen, der korrupte Richter Hans Nigg zusammen mit der Zürich Versicherung hätten den Geschädigten schon längst lachend abserviert...


Karl Baumann

21.04.2011, 10:01 Uhr
Melden 7 Empfehlung 0

Sie haben völlig recht Herr Kaiser. Es ist fast unmöglich in so einem Fall Recht zu bekommen. Die Versicherungslobby in Bern ist viel zu mächtig und setzt ihre Interessen gnadenlos durch,


Edwin von Waldkirch

21.04.2011, 09:21 Uhr
Melden 33 Empfehlung 0

Ich wundere mich, dass der TA (1) über ein privates Rechtsverfahren einer Rechtsanwältin so breit und schlagkräftig berichtet, (2) sich in der Angelegenheit absolut parteiisch zeigt und (3) in Kauf nimmt, dass die Gerichte auf öffentlichen Druck hin Entscheide fällen müssen. Irgendwie ist hier doch etwas nicht ganz koscher. Antworten


Hans Weber

21.04.2011, 09:47 Uhr
Melden 25 Empfehlung 0

Herr von Waldkirch: 1. Ist dieses Rechtsverfahren für viele von grösster Tragweite, also schon längst nicht mehr "privat". 2. Ich sehe kein parteiisch, so sind die Facts! 3. Besser öffentlicher, als Lobby-Druck. Ich jedenfalls drücke Frau Bono und allen anderen Geschädigten die Daumen.


Mark Keller

21.04.2011, 09:47 Uhr
Melden 23 Empfehlung 0

Sie haben recht: es ist etwas nicht ganz koscher. Nämlich das ganze bisherige Verfahren im Falle Bono! Dieser Fall ist von allgemeinem öffentlichen Interesse. Das Gleiche kann jederzeit jedem Mann und jeder Frau wiederfahren. Des Weiteren ist es Aufgabe der Medien publik zu machen, was in Politik und Justiz nicht sauber abläuft.


Peter Merz

21.04.2011, 09:35 Uhr
Melden 19 Empfehlung 0

Sind sie Aktionär der genannten Versicherung, dass sie sich hier nicht von himmelschreienden Tatsachen überzeugen lassen?


Ueli Eichenberger

21.04.2011, 09:34 Uhr
Melden 43 Empfehlung 0

Wunderlich ist einzig, was nun zu Tage gekommen ist:
1) mindestens zwei Richter, die über diesen Fall gar nicht hätten richten dürfen
2) Aussage der Unfallverursacherin die zuerst von 30-40 km/h, dann von 20-30 km/h spricht und das "Gutachten", das von 10km/h ausgeht.
Bei Ungerechtigkeiten braucht es Investigations-Journalismus!


chris meyer

21.04.2011, 09:32 Uhr
Melden 27 Empfehlung 0

Nein, das finde ich ganz gut so, dass wichtige Urteile in den Medien abgedruckt werden. Sonst versumpfen die in irgendwelchen Jus-Zeitschriften. Ausserdem ist die Sache mit Nigg ziemlich skandalös und gehört aufgedeckt. Solch eine Justiz brauchen wir nicht!



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