Grosse Zweifel am Motiv Ehrenmord

Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 17.04.2012

Der Fall scheint klar: Die Tötung der 16-jährigen Swera durch ihren Vater im Mai 2010 in Höngg war ein Ehrenmord. Der Psychiater entwirft ein anderes Bild der Tathintergründe. Heute beginnt der Prozess.

1/13 Der Mordfall von Höngg im Zürcher Obergericht: Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft fechten das Urteil an.
Bild: Keystone

Tötungsdelikt in Höngg

   

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«Ehrenmord schockte die Schweiz», hiess es in den Medien, nachdem die Anklageschrift veröffentlicht worden war. Swera, vom Vater am 10. Mai 2010 mit 19 Beilhieben getötet, habe sterben müssen, weil sie sich nicht mehr nach seinen «archaischen Wert- bzw. Grundvorstellungen verhielt, welche den hiesigen gesellschaftlichen Lebensformen widersprachen». Sie habe sich in Freundeskreisen bewegt, die ihm nicht gepasst hätten, habe einen Freund gehabt, geraucht und sich nicht immer nach seinen Vorstellungen gekleidet. Fazit: Sie habe «durch dieses Verhalten seine Ehre und diejenige der Familienangehörigen in Pakistan beschmutzt».

Das vom Staatsanwalt bestellte, 103-seitige psychiatrische Gutachten zeichnet ein anderes Bild des 51-jährigen Pakistaner. Der zentrale Satz lautet: Der Gutachter «hat keine Anhaltspunkte für einen sogenannten Ehrenmord». Für den Psychiater sprechen viele Aspekte für eine persönlichkeitsfremde Tat und gegen ein Tötungsdelikt, das «in Übereinstimmung mit eigenen Werten und Grundhaltungen begangen» wurde.

Unbegründete Tat

Ins Bild des Ehrenmörders passt auch nicht, dass der 51-Jährige «durch seine Tat und deren Folgen massiv erschüttert» ist. Zu keinem Zeitpunkt der Untersuchung, so der Gutachter, habe er sein Handeln «in irgendeiner Weise als begründet oder gerechtfertigt dargestellt». Wiederholt sagte er, er habe seine Familie zerstört, eine grosse Sünde begangen, und er wolle auch nicht mehr leben.

Bloss: Warum dann, wenn nicht wegen der Ehre, hat der Mann sein erstgeborenes Kind, seine «Lieblingstochter», auf so brutale Weise umgebracht?

Der Psychiater zeichnet das Bild eines einfach strukturierten Menschen, der in komplexen Situationen und im Umgang mit Konflikten und Schwierigkeiten rasch überfordert ist. 91 Prozent der Bevölkerung haben ein höheres Intelligenzniveau als der Mann, der 1985 aus einem pakistanischen Dorf an der Grenze zu Afghanistan von Schleppern in die Schweiz gebracht wurde. Hier arbeitete S. R. als Krankenpflegehelfer, Reinigungskraft, Fabrikarbeiter und in den letzten Jahren in einem Arbeitsprogramm.

Anfang der 90er-Jahre heiratete er in Pakistan. Seine Frau kam ein Jahr später in die Schweiz. Das Paar bekam vier Kinder, von denen zwei die familiäre Situation besonders belasteten: Die zweite Tochter musste aufgrund psychischer Probleme und deutlicher Verhaltensauffälligkeiten in Institutionen und Kliniken untergebracht werden, was die Eltern nur schwer ertrugen. Die dritte Tochter war in ihrer geistigen Entwicklung zurückgeblieben. Allein diese Schwierigkeiten sind laut Gutachter geeignet, auch die Fähigkeiten europäischer Durchschnittseltern «auszureizen beziehungsweise zu überfordern».

Beistand und Familienbetreuer

Im Jahr 2007 erhielten die Kinder einen Beistand, 2008 wurde ein Familienbetreuer engagiert. Dazu geführt hatte der Verdacht auf gewalttätige Erziehungsmethoden. Befragungen der Vormundschaftsbehörde bestätigten dies allerdings nicht. Dass die Kinder andauernd geschlagen wurden, mit blauen Flecken übersät waren, wie befragte Personen aus dem Umfeld der Familie beobachtet haben wollten, stellten die Kinder gegenüber ihrem Beistand in Abrede. Und konnte vom Beistand selber auch nicht beobachtet werden.

Was dem Beistand und dem Familienbetreuer aber auffiel: Die Eltern waren mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Der Beistand schilderte S. R. als eher sanften Mann, der sich um seine Kinder aussergewöhnlich fürsorgerisch bemühte. Er habe Wert darauf gelegt, dass die Familie einen fortschrittlichen Eindruck machte. Nicht zu übersehen war auch: Dem Mann mit den bescheidenen psychosozialen Fähigkeiten und der rudimentären Schulbildung fiel der Wechsel schwer – der Wechsel von der einfach strukturierten, überschaubaren bäuerlichen Umgebung in Pakistan zu den hiesigen, wesentlich komplexeren und fremdsprachigen Verhältnissen einer europäischen Grossstadt.

Scham und Versagen

Er schämte sich für die wirtschaftlichen Probleme, die die Familie nur dank Sozialhilfe bewältigen konnte. Er empfand sich als sozial unbeholfen und im Vergleich zu Schweizern minderwertig. «Somit bestand», meint der Gutachter, «eine nicht unproblematische, mit komplexen Schwierigkeiten verbundene Lebenssituation, die für die weiteren Ereignisse und Entwicklungen durchaus relevant ist.»

Anfang 2010 spitzte sich die Situation zu. Die Fremdplatzierung der zweiten Tochter belastete die Eheleute massiv. An Sitzungen bemerkten die Fachleute, dass die Eheleute «an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gekommen waren». Diese Grenzen waren nicht nur beim Vater eng gesteckt: Auch die Mutter hatte schon wegen einer depressiven Verstimmung mit Suizidalität in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden müssen.

Die psychischen Probleme und Verhaltensauffälligkeiten der zweiten Tochter erschütterten in den Augen von S. R. das Idealbild einer harmonischen Familie. Heillos überfordert, wollte er dieses Bild wieder herstellen, ohne zu wissen, wie er dies konkret bewerkstelligen könnte. Die Hilflosigkeit äusserte sich psychosomatisch: Mit Herzbeschwerden und vorübergehenden Lähmungserscheinungen musste er im April zweimal hospitalisiert werden. Diagnose: Depression verbunden mit einer übersteigerten inneren Unruhe.

Rebellischer Sonnenschein

Ausgerechnet in dieser Zeit änderte sich auch das Verhalten der 16-jährigen Swera. Der Sonnenschein der Familie, laut Beistand ein Musterkind, sei rebellischer geworden, habe zu rauchen angefangen, seit Anfang April einen Freund gehabt, teilweise die Schule geschwänzt, die Hausaufgaben nicht erledigt und sich so stark geschminkt, dass der Familienbegleiter dies thematisierte. Doch die Eltern hätten das nicht so ernst genommen, gab der Beistand zu Protokoll.

Gemäss seinen Angaben hatten die Eltern akzeptiert, dass Swera einen Freund hatte. Er war auch zu Besuch bei ihnen. Mit dem Vater, sagte der Freund später, habe es Swera gut gehabt. Die Mutter habe Probleme gehabt, dass ihre muslimische Tochter mit einem Christen zusammen war. Die Religion, so der Familienbegleiter, habe in der Familie aber eine schwache Rolle gespielt.

Überhaupt vertrat der Vater die Auffassung, Swera sei in der Schweiz geboren und ein Kind der Schweizer Kultur. Sie habe gemacht, was sie wollte. Da hätten die Eltern nichts tun können. In Pakistan hätte man das Kind einfach verheiratet. Er habe aber Swera niemandem versprochen. Sie solle selber entscheiden, wen sie heiraten wolle. Werte waren für die Eltern wichtig, laut Familienbegleiter waren dies: Familienzusammenhalt, Füreinanderdasein und Pünktlichkeit.

Föhn in der Badewanne

Am 20. April, einen Tag nach der ersten Entlassung des Vaters aus dem Spital, soll es zum ersten Mordanschlag auf Swera gekommen sein. Sweras Freundin berichtete den Untersuchungsbehörden, was ihr Swera erzählt hatte: Weil sie nach Rauch stinke, habe sie ihr Vater in den Kleidern in die Badewanne gelegt, heisses Wasser einlaufen lassen und versucht, einen Föhn ins Wasser zu werfen. Swera habe durchs Badezimmerfenster fliehen können.

Was sich tatsächlich zutrug, ist strittig. Die Freundin sagte, Swera sei nach dem Anschlag zu ihr geflüchtet. Der Freund sagte, Swera sei zu ihm geflüchtet. Bei der Freundin tauchte sie in völlig durchnässten Kleidern auf, beim Freund übersät mit blauen Flecken. Eine Lehrerin liess sich den von der Freundin geschilderten Anschlag von Swera bestätigen. Bei der Erzählung, so die Lehrerin, hätten beide gelacht.

An jenem Tag verschwand Swera – und kehrte bis zu ihrem Todestag am 10. Mai nur noch einmal nach Hause zurück. Der Vater, den die Abwesenheit der Tochter und der weitere Zerfall der Familie in die Verzweiflung trieben, musste erneut ins Spital. Es war Swera, die den Notarzt alarmierte und den Vater ins Spital begleitete. Bereits fünf Tage vorher war die Polizei in die Wohnung der Familie geholt worden: Ein Kind befürchtete, die Eltern würden sich mit Schlaftabletten umbringen.

Jüngste in der Kinderpsychiatrie

S. R. blieb bis zum 3. Mai im Spital. Am 10. Mai, dem Tattag, musste das Ehepaar erneut zu einer Besprechung. Die jüngere Tochter sollte in eine kinderpsychiatrische Station eintreten. Beobachter der Sitzung fiel auf, dass das Paar «matt und ausgelaugt» wirkte. Trotz Tabletten hatten die Eltern in der Nacht zuvor keinen Schlaf gefunden.

Nicht nur die jüngere Tochter, auch Swera bereitete den Eltern Sorge. Der Vater, erinnert sich der Familienbetreuer, habe förmlich darum gebettelt, ihm zu helfen, dass Swera wieder nach Hause komme. Auch dem Fachmann war nicht verborgen geblieben, dass sich das Mädchen verändert hatte. Ihm schien es, als habe sie eine «Hirnwäsche» hinter sich. Statt freundlich und nett wie bisher sei sie plötzlich muffelig, unanständig, frech und provokativ gewesen. Sie habe aber nicht gesagt, weshalb sie nicht nach Hause zurück wolle. Mit diesen Veränderungen seien die Eltern total überfordert gewesen. Der Beistand der Kinder hatte mit Swera einen Termin für den folgenden Tag vereinbart, um über eine allfällige Rückkehr zu sprechen. Vielleicht sei sie schwanger, vermutete der Vater. Das sei egal, Hauptsache, sie komme wieder nach Hause, sagte der Vater dem Familienbetreuer.

Kaum waren die Eltern an jenem Tag von der Besprechung zurück, rief die Polizei an. Man habe Swera bei einem Diebstahl erwischt. Man könne sie auf dem Posten abholen. Der Vater rief ohne Erfolg den Beistand an, dann wollte er vom Familienbetreuer wissen, was er tun soll. Dessen Rat, die Tochter nicht abzuholen, durchkreuzte die Polizei. Nachdem diese zweimal insistiert hatte, ging er mit seiner Frau trotzdem hin.

Swera wollte gehen

Die Tochter verlangte, dass die Mutter weggeschickt werde. Der Vater fuhr mit ihr allein nach Hause, wo Swera erneut verlangte, dass die Mutter die Wohnung verlassen solle. Was dann geschah, ist nicht bis ins Detail geklärt. Es gibt unterschiedliche Angaben. Das Gericht wird sich auf eine Variante festlegen müssen.

Der Vater schilderte später, wie er Swera bat, zu Hause zu bleiben. Doch sie packte Sachen zusammen und richtete ihrer Freundin aus, sie solle ihren Freund am Abend in den Hauptbahnhof bestellen. Auf seine Bemerkung, wenn sie gehe, gehe die Familie kaputt, habe sie geantwortet, das sei ihr scheissegal. Als sie ihm dann ihr Bein gezeigt und angekündigt habe, sie werde im Kreis 5 als Hure anschaffen gehen, habe er jede Kontrolle verloren. Es sei gewesen, wie wenn Feuer ins Hirn gekommen wäre.

Zu den belastenden Gesprächen über die Zukunft der zweitgeborenen Tochter am gleichen Tag, den Sorgen um die dritte Tochter, seinem grundsätzlich geschwächten psychischen und physischen Zustand kam jetzt noch das Problem mit seiner Lieblingstochter Swera: Dass sie der Familie den Rücken kehren wollte, auf kriminelle Abwege geraten war und ankündigte, als Prostituierte zu arbeiten, brachte das Fass zum Überlaufen. Der Konflikt, so der Psychiater, war für den hilflos überforderten Mann nicht mehr beherrschbar. Er war, wie der Familienbegleiter schon vorher oft festgestellt hatte, am «tiefsten Punkt seiner psychischen und physischen Kräfte» angelangt.

«Ich habe sie mehr geliebt, als mich selber»

Und dann dieser Gewaltausbruch? Unter diesen Voraussetzungen, analysierte der Psychiater, «kann die Tötung der Tochter nur als ein drastischer Kontrast zu den bislang gezeigten defensiven Konfliktlösungsstrategien bezeichnet werden». Der Fall zeige beispielhaft, wie eigentlich «unaggressive, eher defensiv-unterwürfige» Personen in bestimmten Konstellationen übermässig aggressiv reagieren könnten.

Sollte das Gericht Behauptungen von Sweras Freundinnen glauben, wonach der Vater regelmässig gewalttätig gegen seine Tochter war, könnte man nicht primär von einer Affekttat sprechen. Ginge das Gericht beim Föhnvorfall von einem Tötungsversuch aus, wäre die anschliessende Tötung als eine «Eskalation einer schon bestehenden Gewaltbereitschaft» anzusehen. Aber auch in diesem Fall wäre es laut Psychiater kein Ehrenmord, er passe nicht zur Persönlichkeit des Vaters.

Swera umzubringen, sagte S. R., sei das grösste Verbrechen, «das ich je begangen habe». Er könne sich nicht verzeihen, was er gemacht habe. Er habe sie mehr geliebt als sich selbst.

Heute Dienstag muss sich der geständige Vater vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Tagesanzeiger.ch ist vor Ort und hält Sie auf dem Laufenden. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.04.2012, 14:23 Uhr